Die Europäische Kommission hat heute überarbeitete Wettbewerbsvorschriften für die Kfz-Branche verabschiedet. "Die neuen Regeln werden den Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen stärken, denn der Zugang zu erforderlichen Reparaturinformationen und die Verwendung alternativer Ersatzteile werden erleichtert", hieß es in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde vom Donnerstag. Auf der Grundlage der überarbeiteten Regeln könne die Kommission wirksam gegen Kfz-Hersteller vorgehen, die verlangen, dass Kraftfahrzeuge nur in von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden, und damit ihrer Gewährleistungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Zudem könnten Verbraucher besser vor möglichen Missbräuchen geschützt werden, beispielsweise, wenn ein Kfz-Hersteller unabhängigen Werkstätten den Zugang zu technischen Informationen verweigere, betonten die Wettbewerbshüter. Auf diese Weise werde der Wettbewerb zwischen zugelassenen und unabhängigen Werkstätten gestärkt. Durch die neuen Regeln werde auch der Zugang von Werkstätten zu alternativen Ersatzteilen verbessert, um so für Kunden die Reparaturkosten zu senken. Dies ist der Kommission ein wichtiges Anliegen, "da auf Reparaturen schätzungsweise 40 Prozent der Gesamtkosten der Fahrzeughaltung entfallen und diese Kosten in den letzten Jahren gestiegen sind". Kfz-Herstellern soll es nicht mehr möglich sein, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden, kündigte Wettbewerbskommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia außerdem an. Gleichwohl bleibe es den Autobauern unbenommen zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden.
- FAQs zur neuen GVO (27.8 KB, PDF)
Jens Mittelstädt