Das Landgericht Karlsruhe hat in einem Rechtsstreit, bei dem es um das Nachziehen von Radmuttern an gewechselten Reifen ging, dem Autoserviceanbieter Euromaster Recht gegeben. Wie das Unternehmen heute mitteilte, folgte das Gericht in seinem Urteil (Az.: 9 C 3357/11) vom 23. Juli der Argumentation des Unternehmens.
Ein Privatkunde hatte geklagt, da er sich nach einem Reifenwechsel nicht ausreichend darüber informiert fühlte, dass die Radschrauben nach 50 bis 100 Kilometern Fahrstrecke nachgezogen werden müssen. Der Kläger unterließ dies und es kam aufgrund von gelockerten Rädern zu einem Unfall. Nun verlangte er 3.050 Euro Schadenersatz.
Diesem Begehren stellte sich in einem ersten Urteil zunächst das Amtsgericht Karlsruhe entgegen – und nun auch die nächsthöhere Instanz. Der Grund: Der Dienstleister ließ sich vom Kunden nach dem Radwechsel auf der Rechnung einen Hinweis auf das Nachziehen der Schrauben unterschreiben. Diesen Hinweis sah das Gericht als ausreichend an.
"Viele Autofahrer halten den Hinweis auf das Nachziehen der Räder für überflüssig, aber das ist er nicht. Wir werden daher unsere Kunden auch weiterhin darum bitten, auf der Rechnung zu unterschreiben, dass sie den Hinweis gelesen haben. Das gibt den Kunden und uns maximale Sicherheit", betonte Euromaster-Chef Matthias Schubert nach dem Urteilsspruch. (rs)