Nachdem durch den Skandal um die mangelhafte Wirksamkeit einiger Diesel-Partikelfilter das Nachrüstgeschäft fast vollständig zum Erliegen gekommen ist, haben am 8. November der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz den Versuch eines Neuanfangs gestartet. ZDK-Präsident Robert Rademacher nannte auf der Veranstaltung in Berlin 1,2 bis 1,5 Mio. Nachrüstungen bis zum Ende des Förderzeitraums im Jahr 2009 nach wie vor ein "realistisches Volumen". Vom Gesamtpotenzial der rund acht Mio. grundsätzlich zur Nachrüstung geeigneten Diesel-Pkw sei eine 20-prozentige Erfolgsquote "im Interesse der Umwelt der unterste Wert". Gleichzeitig verteidigte Rademacher jene Mitgliedsbetriebe, die Kunden Filtersysteme von GAT und Bosal verkauft haben. Sie hätten in gutem Glauben gehandelt, da zum Zeitpunkt des Einbaus eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorgelegen habe. Die Verbände schätzen, dass inzwischen mindestens 40.000 Filter die ABE verloren haben – mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen, aber auch mit Auswirkungen auf das Image der Betriebe. Es könne nicht sein, dass "nach Jahren härtester Auseinandersetzungen um die Filter-Nachrüstung", nun einige wenige Hersteller eine ganze Branche in Misskredit brächten, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir begrüßen die Zusage des Kraftfahrzeuggewerbes, ab sofort bis auf weiteres Partikelfilter der auffällig gewordenen Firmen nicht weiter zu verbauen". Somit könne die DUH nun alle Halter von Diesel-Pkw ohne Bedenken auffordern, ihre Fahrzeuge mit seriösen Markenfiltern nachzurüsten. "Gewisse Situationen erfordern ungewöhnliche Allianzen. So einen Fall haben wir, wenn Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und Deutsche Umwelthilfe zusammenkommen", kommentierte Rademacher augenzwinkernd den gemeinsamen Aufruf zur Nachrüstung. ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz bestätigte, dass es derzeit noch zahlreiche offene juristische Fragen gebe, über die derzeit in den verschiedenen Gremien diskutiert werde und zu denen im Moment noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können. Zu diesen Punkten gehört u.a. der gesamte Bereich der Finanzverwaltung (Neu-Berechnung der Kfz-Steuer, Rückforderung der Förderbeträge etc.). Ebenso unklar sei derzeit auch, wie in der Praxis Regressforderungen zu handhaben sind z.B. bei Fahrzeugen, bei denen ein einfacher Austausch von Teilen nicht möglich ist, sondern mit dem Filtereinbau tiefere Veränderungen der Auspuffanlage verbunden waren. (st/ng)
Nach der Debatte: ZDK und DUH starten gemeinsamen Aufruf zur Filter-Nachrüstung
Verbände wollen nach wie vor 20 Prozent aller nachrüstfähigen Modelle in die Werkstätten bekommen