Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat kürzlich vor dem Landgericht Darmstadt Klage gegen Opels "lebenslange Garantie" eingereicht (Az.: 14 O 413/10). Dies bestätigte Geschäftsführer Andreas Ottofülling auf Anfrage von asp-Online. Dieser Schritt sei notwendig gewesen, weil ein Gespräch mit Vertretern des Herstellers keine Annäherung der Rechtspositionen gebracht hatte (wir berichteten). "Wir sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass das Versprechen einer 'lebenslangen Garantie' irreführend ist", sagte Ottofülling. Bestätigt fühlt sich der nach eigenen Angaben als "Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft" tätige Verein durch zahlreiche Reaktionen nicht nur aus der Automobilbranche. Schon viele Firmen hätten mit dem Gedanken gespielt, mit einer derartigen Qualitätszusage zu werben. Daher kommt der bevorstehenden Gerichtsentscheidung aus Sicht Ottofüllings auch grundsätzliche Bedeutung zu, was bedeuten könnte, dass der Streit erst vor dem Bundesgerichtshof endgültig entschieden wird. Bis dahin wird noch sehr viel Zeit verstreichen; derzeit steht noch nicht einmal ein Termin für die erste Runde im Rechtsstreit fest. Die Wettbewerbszentrale hofft auf eine Landgerichtsentscheidung innerhalb von fünf bis sechs Monaten. Egal wie diese ausfällt: Danach sieht man sich auf jeden Fall vor dem OLG Frankfurt wieder, denn auch der Hersteller verdeutlichte am Montag sehr deutlich seine Position: "Wir werden an der Garantie und der Werbung dafür festhalten und diese Position wenn nötig auch juristisch vertreten", sagte ein Opel-Sprecher in Rüsselsheim. (ng/dpa)
"Lebenslange Garantie": Wettbewerbszentrale reicht Klage ein
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Opel muss sich demnächst vor dem Landgericht Darmstadt für sein Garantieversprechen rechtfertigen. Ein Verhandlungstermin steht allerdings noch nicht fest.