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Kulanzregelung: Kfz-Branche verspricht Filter-Austausch ohne Mehrkosten

28.11.2007 17:56 Uhr
Kulanzregelung: Kfz-Branche verspricht Filter-Austausch ohne Mehrkosten
Stolz präsentiert Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) eine Erklärung des GVA und des ZDK, die eine kulante Lösung in der Filterfrage zusichert.
© Foto: ddp / Marcus Brandt

ZDK und GVA sichern Umwelt- und Verkehrsministerium schnelle Lösung zu / Fragen zur Kostenerstattung für Werkstätten bleiben offen

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Autofahrer, die ihr Fahrzeug mit einem unzureichend funktionierenden Filter nachgerüstet haben, sollen kostenlosen Ersatz erhalten. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) und des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA) hervor. Umwelt- und Verkehrsministerium sicherten betroffenen Autofahrern am Mittwoch zu, dass keine rückwirkende Löschung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für die bereits verbauten Filter erfolge. Autofahrer sollen zudem den steuerlichen Vorteil, der mit der Umrüstung des Fahrzeugs verbunden ist, behalten. Auch die zugeteilte Feinstaubplakette dürfen sie weiter führen. Eine entsprechende Regelung sei mit Kfz-Gewerbe, Teilelieferanten und Herstellern vereinbart worden, hieß es. Die Verbände sicherten zu, auf alle angeschlossenen Werkstätten und Teilehändler einzuwirken, unzureichend funktionierende Filter gegen Ersatzlösungen zu tauschen, ohne dass für den Autofahrer Kosten anfallen. In den Fällen, in denen derzeit noch kein passendes Filtersystem existiert, setze sich der ZDK gemeinsam mit den Filterherstellern für technische Lösungen ein: Es werde nach Herstellerangaben "mit Hochdruck" an Ersatzlösungen gearbeitet. Die betroffenen Filterhersteller hätten zugesagt, im Laufe des Jahres 2008 einwandfrei funktionierende, ABE-taugliche Filter zu produzieren, die nach und nach – ohne Kosten für die Kunden – in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut werden sollen. In der Zwischenzeit entstünden für den Autofahrer keinerlei Nachteile. "Unter Umweltgesichtspunkten ist der derzeit verbaute Filter immer noch wirksamer als Fahren ohne Filtersystem", so die Mitteilung. In einer eigenen Pressemitteilung kündigte die Firma GAT an, dass erste Systeme bereits Anfang 2008 ausgetauscht werden könnten, sofern Zulassungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt rasch erfolgten. "Wir werden zeitnah die Zulassungen für unsere neuen Systeme beantragen", erklärte GAT-Geschäftsführer Christoph Amft. Keine klare Aussage zur Kostenerstattung Der ZDK empfahl heute den Mitgliedsbetrieben, Kunden über das Austauschangebot zu informieren. In welcher Form die heute vorgeschlagene Lösung Betroffenen schmackhaft gemacht werden kann, für deren Fahrzeuge noch kein Ersatzsystem existiert, blieb indes offen. Auch eine klare Aussage zu Kostenübernahmeansprüchen der Werkstätten, die nun sofort einen Filter gegen ein System eines anderen Herstellers austauschen, war der Mitteilung nicht zu entnehmen. Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wäre eine verbindliche Regelung mit einer öffentlichen "Rückruf"-Aktion für die Autofahrer besser gewesen. Sie könnten so ihren Verbraucheranspruch sicherer durchsetzen, sagte DUH-Hauptgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH habe schon vor knapp einem Jahr aus dem Umweltministerium gehört, dass unbrauchbaren GAT-Filtern der Entzug der Betriebserlaubnis drohe. Ein vom Umweltbundesamt in der Schweiz beim Ingenieurbüro TTM eingeholtes Gutachten hatte die Untauglichkeit einzelner Systeme für ein Drittel der in Deutschland geförderten Filter bestätigt. TTM-Ingenieur Andreas Mayer sagte der Wochenzeitung "Die Zeit" sogar, die deutschen Prüfvorschriften seien "unbrauchbar und grottenfalsch". Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wies das heute in Berlin zurück. Maßgeblich für die Zulassung seien die Kriterien der Straßenverkehrszulassungsordnung und ihre Anlage 26. Fachabteilungen seiner Behörde hätten jedoch Gutachten zur Bewertung der auf dem Markt befindlichen Filter bestellt, die dafür nicht geeignet seien. Deswegen habe man andere Tests abwarten müssen. Alle Entscheidungen im Umweltministerium – auch die seines Staatssekretärs Jürgen Machnig, das Gutachten nicht an die Umwelthilfe herauszugeben – seien mit seiner "ausdrücklichen Billigung" erfolgt. (ng/dpa)

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