Im Jahr 2026 treten mehrere Änderungen im Bereich Mobilität in Kraft. Betroffen sind unter anderem Führerscheininhaber, Fahrzeughalter und Hersteller. Wer seinen Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen. Bei der Hauptuntersuchung erhalten Fahrzeuge im kommenden Jahr eine braune HU-Plakette mit Gültigkeit bis 2028.
Abgasnorm Euro 7 und neue Batterie-Vorgaben
Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw zunächst die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e. Für neue Typgenehmigungen greift ab November 2026 Euro 7. Erstmals werden auch Reifen- und Bremsabrieb berücksichtigt. Zudem gelten neue Anforderungen an die Haltbarkeit von Traktionsbatterien bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden.
Weitere Assistenzsysteme und vernetzter Notruf werden Pflicht
Ab Juli 2026 dürfen nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die über erweiterte Assistenzsysteme verfügen, darunter ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Notfall-Spurhalteassistent und ein hochentwickeltes Notbremssystem. Zudem wird der sogenannte Next-Generation-eCall für neue Fahrzeugtypen verpflichtend.
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KI und Cybersicherheit
Mit der Umsetzung des EU AI Act müssen KI-generierte Inhalte ab August 2026 klar gekennzeichnet werden. Parallel greifen durch das NIS2-Umsetzungsgesetz deutlich verschärfte Pflichten für die Cybersicherheit von Unternehmen. IT-Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung.
Nachhaltigkeit: Reparatur, Batterien und Verpackungen
Im Bereich Nachhaltigkeit treten 2026 mehrere EU-Regelungen in Kraft. Dazu zählen das Recht auf Reparatur, neue Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie strengere Anforderungen an Batterierecycling und CO₂-Nachweise. Zudem wird der Digitale Produktpass für erste Produktgruppen eingeführt.