Ein interessantes Urteil für Unternehmer, die über einen Immobilienwechsel nachdenken, hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt: nach Ansicht des elften BGH-Senats muss es eine Bank in der Regel hinnehmen, wenn ein Immobilienkreditkunde das beliehene Objekt verkauft und dem Kreditinstitut ein zumindest gleichwertiges Haus als Sicherheit anbietet. Danach darf die Bank diesen Austausch nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Besitzt der Kunde ein berechtigtes Interesse an einem solchen Tausch, trägt er darüber hinaus die entstehenden Kosten, deckt diese neue Sicherheit den Kredit genau so gut ab wie die bisherige und entstehen der Bank sonst keine Nachteile bei der Verwertung, muss sie laut BGH einem solchen Vorhaben zustimmen. Der Kredit muss dann nicht abgelöst werden (AZ: XI ZR 398/ 02). (mv)
Kreditübertragung auf neues Haus
BGH: Bank muss Verkauf eines beliehenen Objektes hinnehmen