Noch sind es absolute Ausnahmen in der Bankenlandschaft: Kreditinstitute, die bei Kundenguthaben ab einer bestimmten Höhe eine Art "Strafzins" einführen. Dass diese Banken mit dem sprichwörtlichen Feuer spielen, dürften sie spätestens dann merken, wenn ihnen die für sie sehr interessanten Mittelbetriebe in Scharen davonlaufen.
Betriebsverantwortliche, die sich dennoch bereits jetzt orientieren wollen, sollten sämtliche Banken, mit denen sie zusammenarbeiten, um eine entsprechende schriftliche Stellungnahme bitten. Spätestens dann dürfte es Entwarnung geben, da kaum anzunehmen ist, dass sämtliche Banken hier mitziehen werden. In heutiger Zeit wären Überträge von Kontoguthaben von einer "Strafzins"-Bank zur "Normalzins"-Bank taggleich völlig problemlos möglich. (Michael Vetter)
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