In einem zweitinstanzlichen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig im Hinblick auf Kreditverkäufe zu Gunsten einer Sparkasse entschieden. Dabei wurde festgestellt, dass es sich im vorliegenden Fall um einen notleidenden Kredit handelte und dass dieser Kredit ordnungsgemäß gekündigt worden ist (AZ: 7 O 103/ 06). Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Vorwurf, durch die Abtretung der Forderungen sei das Bankgeheimnis verletzt worden, vom OLG ebenfalls zurückgewiesen wurde. Danach war die Sparkasse durchaus berechtigt, eine Forderung auf Grund der wirtschaftlichen Interessen des Gesamthauses abzutreten. Viele Mittelbetriebe haben die Brisanz offenbar zunehmender Kreditverkäufe durch Banken und dieser oder ähnlicher Gerichtsentscheidungen immer noch nicht erkannt. Übernimmt ein Käufer die jeweilige Kreditforderung und ist dieser an einer Fortführung der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Betriebsinhaber als Kreditnehmer nicht interessiert, kann dieser bei der Suche nach einem neuen Gläubiger in erheblichen Zeitdruck geraten. Betriebsinhaber sollten daher ausführlich mit ihren kreditgebenden Banken reden und sich nach deren derzeitiger und zukünftig geplanter Vorgehensweise bei Kreditverkäufen erkundigen. Darüber hinaus ist ein konkreter Ablaufplan rechtzeitig vor der anstehenden Verlängerung eines Kredites zu empfehlen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten. (Michael Vetter)
Finanztipp: Kreditverkäufe durch Banken nehmen zu
Urteil: Forderungsabtretung verletzt nicht das Bankgeheimnis