Die Finanzverwaltung begnügt sich schon längst nicht mehr mit steuerlich relevanten Recherchen ausschließlich im betrieblichen Bereich des Unternehmers. Auch Versuche, in die Privatsphäre des Steuerzahlers Einblick zu nehmen, sind mittlerweile offenbar an der Tagesordnung. Kommt es hier aus Sicht der Behörden zu keinem befriedigenden Ergebnis, werden häufig Banken um entsprechende Auskünfte gebeten. Dies ist zweifellos ein weiterer Beleg dafür, dass die Diskretionspflicht der Kreditinstitute oder sogar das sprichwörtliche "Bankgeheimnis" längst an Grenzen gestoßen sind. Es gibt allerdings auch in diesem Bereich Einschränkungen, die der Fiskus zu akzeptieren hat. So wird in einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) deutlich, dass Steuerbehörden nicht ohne weiteres von einer Bank verlangen dürfen, Kontoauszüge eines Kunden vorzulegen. Dies ist möglicherweise dann berechtigt, wenn das Kreditinstitut eine vorher angeforderte Kontoauskunft nicht erteilt hat, diese Auskunft unzureichend ist oder Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. So ist ein direkter Zugriff beispielsweise auf Kontobewegungen lediglich in Ausnahmefällen möglich (AZ: II R 57/ 08). (Michael Vetter)
Finanztipp: Grenzen des Fiskus

Steuerbehörden dürfen nicht ohne weiteres von einer Bank verlangen, Kontoauszüge eines Kunden vorzulegen, um Rückschlüsse auf den privaten Finanzstatus ziehen zu können.