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Fahrzeugüberwachung: VdTÜV lehnt Meister-HU ab

26.04.2012 00:05 Uhr
HU Plakette 2012
Die vom ZDK derzeit überprüfte Möglichkeit der selbstständigen Durchführung der Hauptuntersuchung stößt auf heftigen Widerstand des VdTÜV.
© Foto: asp

Die vom ZDK derzeit überprüfte Möglichkeit der selbstständigen Durchführung der Hauptuntersuchung stößt auf Widerstand der Interessenvertretung der TÜV. Prüfung und Reparatur müssten auch künftig strikt getrennt bleiben, fordert der Verband.

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Die vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ins Spiel gebrachte Hauptuntersuchung in Eigenregie der Werkstätten (Meister-HU) trifft auf heftigen Widerstand der Technischen Überwachungsvereine. "Das duale System sorgt in Deutschland nicht nur für vorbildliche Standards der technischen Sicherheit im Straßenverkehr, sondern schützt auch die Interessen der Verbraucher", sagte Johann Näumann, Sprecher des Verbands der TÜV (VdTÜV), gegenüber asp-Online. "Durch ihre Unabhängigkeit verbinden die Prüfer mit dem Ergebnis einer Hauptuntersuchung keine wirtschaftlichen Interessen, etwa durch den Verkauf von Werkstattleistungen. Deswegen müssen auch künftig Prüfung und Reparatur strikt getrennt bleiben."

Näumann betonte, dass die konkreten Inhalte der von der EU-Kommission geplanten Neuregelung der Fahrzeugüberwachung in Europa noch gar nicht bekannt seien, weshalb man über die rechtlichen Rahmenbedingungen derzeit nur spekulieren könne. "Eines hat die EU-Kommission allerdings schon angekündigt: das Niveau der technischen Überwachung wird in keinem EU-Mitgliedstaat sinken. Das wäre bei einer Aufkündigung des dualen Systems eindeutig der Fall."

Die Diskussion ausgelöst hat ein ZDK-Vorstandsbeschluss vom 28. Februar, mit dem die ZDK-Geschäftsführung beauftragt wurde, die notwendigen Voraussetzungen für die selbstständige Durchführung der HU zu prüfen. "Zu diesem Zweck wird der ZDK ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben", erklärte ZDK-Sprecher Ulrich Köster auf Nachfrage von asp-Online. "Parallel wird der ZDK jedoch ebenfalls prüfen, unter welchen Umständen und Voraussetzungen am derzeit bestehenden dualen System mit den Prüforganisationen festgehalten werden kann", betonte er.

Hintergrund der ZDK-Entscheidung seien "in jüngster Vergangenheit durchgeführte Aktivitäten verschiedener Überwachungsinstitutionen, die die klare Aufgabenverteilung aus Sicht des Kfz-Gewerbes in Frage stellen", sagte Köster. Gemeint sind hier Dienstleistungen wie die Fahrzeugaufbereitung von Tochterunternehmen einiger Prüfdienstleister, deren Angebote aus Sicht des Verbandes Kfz-Betrieben Konkurrenz machen. Dies hatte insbesondere Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk in der Vergangenheit wiederholt öffentlich kritisiert. (ng)

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KOMMENTARE


Karl Ludwig Behr

18.02.2013 - 19:08 Uhr

Endlich kommt Bewegung ins Spiel,ich denke auch dass die Meister-HU schon längst überfällig ist, denn es ist bislang für jeden Prüfingenieure klar gewesen, dass die Kfz-Meister eigentlich für die HU-Abnahmen prädestiniert sind. Natürlich vorausgesetzt, dass die Qualifikation der Meister entsprechend den Anforderungen angepasst worden ist. Der Beweis dafür ist, dass es bei den TÜV's bisher den Meistern auch möglich war, die Prüfberechtigung nach §29 zu erlangen und durchzuführen.Zudem ist es ja nichts Neues, dass Kfz-Meister in den Werkstätten schon in der Vergangenheit den Nachweis erbracht haben, dass Meisterbetriebe der Kfz-Innungen nach Anerkennung berechtigt waren, die HU abzunehmen. Nach den ASU, AU und SP Abnahmeberechtigungen sowie § 57b sollte der Kfz-Meister wohl auch in der Lage sein die HU-Abnahmeberechtigung nach entsprechender Qualifikation zu erhalten. Denn ein Meister darf nicht nur Prüfarbeiten vornehmen, er hat auch aufgrund seiner Ausbildung die Befähigung Fahrzeug instand zu setzen und zu reparieren. Weiterhin ist er berechtigt in seinem Ausbdungsberuf auszubilden und Personen zu qualifizieren. Durch die Praxiserfahrung in Verbidung mit typenspezifische Kenntnisse hebt sich der Wissensstand bezüglich einer technischen Prüfung oftmals positiv ab. Weiterhin vertrete ich die Auffassung, dass es das Recht der Meister-betriebe ist auch Dienstleistungen zu erbringen für die sie schon in der Ausbildung vorbereitet wurden.Karl Ludwig Behr


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