EU-Parlament stimmt zu: Kfz-Teile wiederverwertbar machen

18.06.2026 16:52 Uhr | Lesezeit: 3 min
Altautos auf einem Schrottplatz in Nordrhein-Westfalen
Altfahrzeuge sind laut EU-Kommission grundsätzlich nicht reparierbare Fahrzeuge ohne historischen Wert.
© Foto: picture alliance / Rupert Oberhäuser

In kaputten Autos stecken noch viele wertvolle Bestandteile. Sie sollen weiter genutzt werden – und weniger Fahrzeuge einfach "verschwinden".

Neue Fahrzeuge sollen aus Sicht des EU-Parlaments künftig so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile leicht ausgebaut werden können. So sollen möglichst viele Bestandteile wiederverwendet oder verwertet werden können, wie das Parlament mitteilte. Eine breite Mehrheit von 437 Abgeordneten stimmte in Straßburg für die Verordnung, bei 112 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. 

Vertreter des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich im Dezember auf die neuen Regeln verständigt (wir berichteten). Sie müssen nun auch noch von den Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor sie zwei Jahre später in Kraft treten. 

Seltene Erden wiederverwenden 

Die Vorgaben sollen dazu führen, dass etwa Aluminium, Kupfer und seltene Erden verstärkt recycelt und wiederverwendet werden können. Sie werden teils aufwendig und unter hohem Energieeinsatz abgebaut beziehungsweise aufbereitet. Europa soll so unabhängiger von Einfuhren werden und die Autoindustrie umweltfreundlicher.

Künftig muss auch ein bestimmter Anteil des Kunststoffs in neuen Fahrzeugtypen aus Materialien bestehen, die aus solchen Altfahrzeugen und gebrauchten Autoteilen gewonnen werden. 

In der Europäischen Union sind nach Angaben der EU-Kommission rund 286 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs. Jedes Jahr erreichen demnach rund 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Bei bis zu vier Millionen Fahrzeugen pro Jahr erfahren die Behörden demnach nicht, was nach der Abmeldung mit ihnen geschieht – also ob sie etwa verschrottet oder exportiert werden. 

Hersteller für Kosten zuständig 

Hersteller sind laut Parlament künftig auch für die Kosten der Sammlung und Entsorgung von Altfahrzeugen innerhalb der EU verantwortlich. Diese Pflicht beginnt drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln, also voraussichtlich im Jahr 2031. 

Altfahrzeuge sind laut EU-Kommission grundsätzlich nicht reparierbare Fahrzeuge ohne historischen Wert. Autos, die für nicht mehr verkehrstauglich erklärt wurden, dürfen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren zudem nicht mehr exportiert werden. 

Europaabgeordneter Jens Gieseke (CDU) begrüßte den Beschluss: "Wertvolle Rohstoffe bleiben im Wirtschaftskreislauf erhalten, die Abhängigkeit von teuren Importen aus Drittstaaten sinkt und Europa wird widerstandsfähiger gegenüber globalen Krisen. Das ist gut für unsere Umwelt, unsere Unternehmen und für Europa insgesamt."

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