Die nachträgliche Erweiterung einer Typgenehmigung mit dem Ziel, weiterhin legal das alte Klimaanlagen-Kältemittel R-134a verwenden zu dürfen, ist der EU-Kommission ein Dorn im Auge. Dies geht aus einem asp-Online vorliegenden Schreiben des Generaldirektorats Unternehmen und Industrie an die Mitgliedsstaaten hervor. Man sei nicht bereit, diese Umgehung der Kältemittel-Richtlinie zu akzeptieren. Welche konkreten Maßnahmen dagegen eingeleitet werden sollen, ist dem Brief allerdings nicht zu entnehmen.
Ein Sprecher des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bestätigte auf Anfrage von asp-Online, dass inzwischen alle problematischen Mercedes-Baureihen (A-, B- und SL-Klasse) eine erweiterte Typgenehmigung auf Basis einer bereits bestehenden älteren Typgenehmigung erhalten haben. Dieses Verfahren sei im Einklang mit geltendem Recht und "gängige Praxis", betonte er. Die Wahlfreiheit des Herstellers bei der Typgenehmigung gelte selbst für den Fall, dass er sein Fahrzeug bereits als neues Modell habe genehmigen lassen. Bekanntlich hatten nicht nur Daimler, sondern auch zahreiche asiatische Hersteller diese Möglichkeit genutzt (genaue Übersicht in asp 6/2013, S.20). Zu der Rüge aus Brüssel wollte sich der Sprecher nicht äußern.
Die nun vom KBA indirekt erteilte Genehmigung zur weiteren Verwendung von R-134a in allen Mercedes-Baureihen nimmt ein Stück weit Druck aus dem Kessel bei den derzeit laufenden Sicherheitstests zum umstrittenen Kältemittel R-1234yf. Denn unabhängig vom Ergebnis werden die Stuttgarter nun bis auf Weiteres das alte Kältemittel verwenden können. Erst 2017 müssen alle neu zugelassenen Pkw unabhängig von ihrem Typgenehmigungsstatus ein klimafreundlicheres Kältemittel verwenden. Daimler hatte sich gemeinsam mit VW und BMW auf CO2 (R-744) festgelegt. (ng)
Eine chronologische Übersicht zum Kältemittel-Streit finden Sie hinter dem Link unten in der Infobox ("Mehr im Netz")