Fällt bei der Hauptuntersuchung eine defekte Leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer auf, drückt der TÜV-Prüfer kein Auge zu. Die Leuchtweitenregulierung ist instandzusetzen, notfalls (mangels Ersatzteil) durch Umbau von hydraulischer auf elektrische Betätigung. Hierzu haben der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD) einen Reparaturleitfaden erstellt. Diesen finden Sie unter diesem Text in der Infobox ("Dateidownload"). (asp)
- Reparaturleitfaden Leuchtweitenregulierung (833.9 KB, PDF)
Günter Thyzel