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AECDR fordert spezifische Datenregelung für die Autobranche: Gegen ein Monopol der Hersteller

08.07.2022 09:30 Uhr | Lesezeit: 4 min
Bosch BMW Fahrzeugdaten
Die europäischen Autohändler wollen eine spezifische Datenregelung, die den freien und fairen Wettbewerb auf dem Anschlussmarkt für Reparaturen und Wartung sicherstellt.
© Foto: Bosch

Die Europäische Union will in einem Datengesetz regeln, wie mit Fahrzeugdaten zukünftig umgegangen werden soll. Dabei geht es nicht nur um die Daten, sondern auch um Fernzugänge und neue digitale Dienstleistungen. Händler und Servicebetriebe befürchten ein Herstellermonopol.

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Die europäische Vertretung der markengebundenen Autohändler und Servicebetriebe AECDR fordert eine spezifische Datenregelung für die Autobranche, die einen freien und fairen Wettbewerb auf dem Anschlussmarkt für Reparaturen und Wartung sicherstellt. Das teilte der Verband, der die Interessen von 57.500 Markenhändlern und Servicebetrieben in Brüssel vertritt, mit. "Wir brauchen unbedingt eine sektorspezifische Regelung", sagte Tommy Letzen, CEO des schwedischen Kfz-Verbandes MRF, der ebenso wie der deutsche Kfz-Gewerbeverband ZDK im AECDR organisiert ist.

Fairen Wettbewerb sicherstellen

Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist in Bezug auf Reparaturdaten und On-Board-Diagnosesysteme (OBD) seit 2007 von der Europäischen Union geregelt. Seither hat sich der Markt für vernetzte Fahrzeuge weiterentwickelt. Bereits 2018 waren mehr als 85 Prozent aller neuen Pkw drahtlos vernetzt, und es werden immer mehr. Vernetzte Fahrzeuge ermöglichen den Fernzugang zu Fahrzeugdaten. Sie gestatten auch den Fernzugriff auf Funktionen (z. B. Fernentriegelung der Türen bei Carsharing, Auslösen von Diagnoseprogrammen) und Ressourcen (z. B. Anzeige von Informationen auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs). Dank dieses Fernzugriffs können Remote-Diagnosen erstellt, aber auch neue Dienste auf dem Anschlussmarkt, etwa Mobilität als Dienstleistung oder nutzungsabhängige Versicherungsverträge ("Pay as you drive"), angeboten werden. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Um das Innovationspotenzial von Industriedaten bestmöglich zu nutzen, verabschiedete die EU-Kommission 2020 die Datenstrategie. Ihr Vorschlag für ein Datengesetz ist die letzte größere sektorübergreifende Gesetzgebungsinitiative im Rahmen der Datenstrategie.

Damit die Interessen des Handels und der Servicebetriebe auch in diesem neuen Gesetzesrahmen gewahrt bleiben, engagiert sich AECDR für eine besondere Regelung für die Autobranche und hat jetzt in einem Treffen mit der Generaldirektion Grow der Europäischen Kommission die Argumente dafür vorgetragen. "Wenn die Europäische Kommission möchte, dass Fahrzeugkunden auch in der Zukunft die beste Auswahl an Produkten und Mobilitätslösungen haben, müssen die Zugänge auf vom Fahrzeug generierte Daten ebenso unbeschränkt sein, wie der auf Funktionen und Resources", so Letzen. Die Generaldirektion Grow ist für die Maßnahmen der EU-Kommission in den Bereichen Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) zuständig. Eine detaillierte Regelung zu finden, könnte aber sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Frist verlängert

Um sich eine fundierte Meinung bilden zu können, haben die EU-Beamten gerade die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der interessierten Kreise um sechs Wochen verlängert. "Das könnte bedeuten, dass die entsprechenden Regelungen später als erwartet kommen", befürchtet ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann. Das wäre ein Problem, weil die Datenregelungen in den aktuell laufenden Händlervertragsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Gerade jetzt, wo viele Autohersteller versuchen ihren Vertrieb auf Agentursysteme umzustellen und damit direkten Zugriff auf die Kundendaten zu haben, wäre eine Regelung im Sinne des freien Wettbewerbs extrem wichtig, hieß es. Darüber hinaus könnte, wenn die Kommission für eine genaue Regelung noch sehr lange brauche, der Markt bereits zugunsten der Hersteller verteilt sein, bevor das Gesetz greift.

Nicht nur für Hersteller

Derzeit wird der Zugang zu vernetzten Fahrzeugen nämlich zunehmend erschwert. Digitale Geschäftsmodelle sind in einigen Bereichen nur durch die Fahrzeughersteller möglich. Zum Beispiel bei "Over-The-Air-Updates" oder "On Demand Car Functions" nehmen sie eine Monopolstellung ein. Dies betrifft eine Vielzahl von Services im Werkstattgeschäft - zum Beispiel Navigationsfunktionen, digitaler Radioempfang, Smartphone Schnittstellen, Schiebedach-/Standheizungsfunktion, Anpassung der Motorleistung/Reichweite, Licht-Funktionspakete, Einparkassistenten oder Spurhalte- bzw. Spurwechselassistenten. Mit dem neuen Gesetz sollten solche Monopolbildungen verhindert werden.

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