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Ab 1. September: Neue Regeln und Gesetze

01.09.2023 10:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bosch Ladetechnik E-Mobilität
Für gewerbliche E-Autos gibt es ab September keine Förderung mehr.
© Foto: Bosch

Neue Gesetze und Regeln für Autofahrer treten nicht immer nur zum Jahreswechsel in Kraft. In diesem Herbst gibt es gleich drei Neuerungen.

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Am 1. September ändert sich nicht nur meteorologisch gesehen die Jahreszeit. Auch für Autofahrer stehen Neuerungen ab. Und zwar gleich drei: Es geht um Abgas, Behördengänge und Geld.

Abgasnorm:
Die Euro-6-Norm geht zum Monatswechsel in ihre wohl letzte Runde – in die Stufe 6e. Wichtigste Änderung gegenüber 6d ist der abgesenkte Stickoxid-Grenzwert für Dieselmotoren. Waren bislang 80 Milligramm pro Kilometer erlaubt, sind es nun nur noch 60 Milligramm. Damit liegen die Limits für den Selbstzünder auf dem gleichen Niveau wie beim Benziner. Allerdings sind in der Praxis weiterhin Abweichungen erlaubt, der Faktor verringert sich jedoch. Darüber hinaus sieht Euro 6e diverse Änderungen bei den Mess- und Rahmenbedingungen vor, die aber eine vergleichsweise geringe Rolle spielen dürften. Gültig ist die neue Norm-Stufe zunächst nur für neue Pkw-Typen, ab September 2024 fallen dann alle Neuzulassungen unter die Regelung. Abgelöst wird Euro 6 von der Norm Euro 7, die für 2025 erwartet wird.

Online-Zulassung:
Die digitale Zulassung eines Autos ist ab September einfacher. Dann ist es möglich, unmittelbar nach der Online-Zulassung mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen. Bislang mussten Fahrzeughalter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, jetzt reicht für den Übergang der digitale Bescheid. Außerdem können nun auch Sonderkennzeichen etwa für Oldtimer oder Saisonfahrzeuge digital beantragt werden. Eine Zulassung durch juristische Personen des Privatrechts, etwa Autohändler, Unternehmen oder Vereine, ist über die bestehenden i-Kfz-Portale möglich. Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose "AusweisApp" des Bundesinnenministeriums.

E-Auto-Förderung:
Der Umweltbonus zieht sich weiter zurück. Nachdem die Fördersumme zu Jahresbeginn geschrumpft und für Plug-in-Hybride sogar komplett entfallen ist, geht es nun die nächste Stufe der Reduzierung. Ab dem Monatsersten können nur noch Privatpersonen die bis zu 4.927 Euro (brutto) Kaufpreis-Zuschuss vom Staat beantragen. Für gewerblich zugelassene Pkw gibt es gar kein Steuergeld mehr. Theoretisch könnten die Hersteller zumindest ihren Umweltbonus-Anteil von 2.250 Euro noch zahlen beziehungsweise vom Kaufpreis abziehen – ob sie das tun, hängt wohl vom Verhandlungsgeschick des Kunden ab. Die Zulassungs-Statistik von E-Autos dürfte aber unter der Neuregelung leiden: Rund zwei von drei neuen Elektromobilen sind Dienstwagen. Für Privatkunden stehe der nächste Einschnitt mit dem Jahreswechsel an – dann sinkt die Prämienhöhe auch für sie auf maximal 4.785 Euro. Davon entfallen 3.000 Euro plus 285 Euro Mehrwertsteuer auf die Staatskasse, 1.500 Euro übernimmt der Händler.

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