Autofahrer, die ihr Fahrzeug gewerblich nutzen, müssen eine Warnweste nach DIN EN 471 mitführen. Anderenfalls droht ein Bußgeld. Darauf weist der TÜV Nord Straßenverkehr in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Ausschlaggebend seien die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft, die für deren Mitglieder gültig sind. Die Einhaltung der UVV müsse vom Halter regelmäßig gecheckt werden oder könne gemeinsam mit der TÜV-Hauptuntersuchung durch einen Sachverständigen der Prüfstelle erfolgen. (pp)
Warnwestenpflicht bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

TÜV Nord: Mitführpflicht der Signalkleidung ist Teil der UVV