Bei der ab 1. April geltenden Abgasuntersuchung für Krafträder werden die Abgaswerte im Rahmen der regulären Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Sie sei keine neue Untersuchung und beinhalte keine eigene Prüfplakette, informierte der TÜV Süd. Für die Abgasprüfung gebe es keinen eigenen Termin. Vielmehr gelte, dass bei der HU am Motorrad auch die Abgaswerte geprüft werden müssen. Konkret ginge es um den Ausstoß von Kohlenmonoxid. Der nächste Termin könne an der HU-Plakette auf dem Nummernschild abgelesen werden. (ab)
Keine neue Plakette bei der Motorrad-AU
Prüfung innerhalb der regulären Hauptuntersuchung