Bei der Umsetzung der Scheinwerferprüfrichtlinie gab es viele Diskussionen um eine mögliche Verschiebung des Stichtags. Wie ist der Stand der Dinge?
Bisher gibt es keine entsprechende Verlautbarung vom Bundesverkehrsministerium und somit keine rechtlich gültige Neufassung oder Verschiebung der Prüfrichtlinie, die bereits 2014 im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde. Derzeit orientieren sich die Innungen daher an der Empfehlung des ASA-Verbandes vom 30.11.2016 mit den dort aufgeführten Stichtagen bzw. Übergangslösungen. Unabhängig davon setzt die TÜV SÜD Auto Service, in den eigenen Prüfstellen ihrer Überwachungsorganisation, die Richtlinie sukzessive verordnungskonform durch.
Laut ASA-Mitteilung wurde der Bestandsschutz für "alte" Scheinwerfereinstellsysteme um ein Jahr verlängert. Wie unterstützt TÜV SÜD Werkstätten bei Fragen?
Wir beraten die Werkstätten und stellen uns so auf, dass wir den Prüfstützpunkten zeitnah eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannte Kalibrierung des Scheinwerfereinstellsystems (Arbeitsplatz und Scheinwerfereinstellgerät) anbieten können. Die DAkkS hat uns erst Ende Dezember 2016 unser Kalibrierverfahren bestätigt, so dass wir erst danach an die Serienreife gehen konnten.
Die 2011 veröffentlichte "Bremsprüfstandsrichtlinie" stellt auch neue Anforderungen an die Bauart neuer Bremsprüfstände. Wie gut sind die Werkstätten vorbereitet?
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die entsprechende Richtlinie in den Werkstätten fristgemäß umgesetzt wird. Die Richtlinie ist aufgrund vieler Veröffentlichungen dazu lange bekannt. Dennoch sensibilisieren wir die Inhaber der Prüfstützpunkte durch unsere Sachverständigen oder regionalen Ansprechpartner und empfehlen, rechtzeitig und proaktiv auf die Werkstatt-Ausrüster zuzugehen, um Engpässe zu vermeiden.