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Elektronischer Wartungsnachweis: Rechtliche Bedenken gegen Daihatsus Lösung

10.11.2008 17:10 Uhr
Daihatsu Copen Artikel
Abgeschottet: Daihatsus elektronischer Wartungsnachweis erschwert das Leben insbesondere der Nicht-Vertragspartner und deren Kunden.
© Foto: Daihatsu

Statt wie in einem offiziellen Statement behauptet die "Arbeit der Händler zu optimieren", erschwert die Daihatsu Deutschland GmbH mit ihrem neuen elektronischen Wartungsnachweis das Leben insbesondere der Nicht-Vertragspartner und deren Kunden. Denn Eintragungen in die Datenbank soll nicht jeder vornehmen dürfen.

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Mit der Einführung des elektronischen Wartungsnachweises will die Daihatsu Deutschland GmbH nach eigenem Bekunden ab sofort den Kundenservice und die Arbeit der Händler optimieren. In ihrer Vorgehensweise – konkret in der Regelung des Zugangs für Freie Werkstätten zu diesen Informationen – erschwert sie jedoch das Leben insbesondere der Daihatsu-Besitzer. Der elektronische Nachweis ersetze ab dem kommenden Jahr verpflichtend das herkömmliche Service-Scheckheft in Papierform und erfasse Daten zu Wartungen, Inspektionen und Reparaturen, hieß es in einer Mitteilung. Ältere Servicestempel könnten die Vertragspartner ebenfalls im neuen System hinterlegen. Auf Nachfrage von asp-Online erklärte der Importeur, auch Freie Werkstätten könnten für 75 Euro pro Monat (bei einer Mindesvertragslaufzeit von zwölf Monaten) einen Zugang zu der Software erwerben. Im Gegensatz zu den Vertragsbetrieben könnten sie dort aber lediglich vorhandene Informationen abrufen und nicht selbst Details über vorgenommene Wartungs- und Reparaturaufträge ergänzen. In der Praxis heißt das: Lässt ein Kunde einen Auftrag bei einem Freien Betrieb vornehmen, so muss er anschließend mit der Rechnung zum Daihatsu-Vertragspartner, um sich dort die evtl. für Garantie/Gewährleistung bzw. Kulanz notwendige Eintragung zu holen. "Unausgereift und rechtlich problematisch" Rechtsanwalt und GVO-Experte Dr. Thomas Funke von der Kanzlei Osborne Clarke erklärte gegenüber unserer Redaktion, er halte solch ein Vorgehen für "unausgereift und rechtlich problematisch". Es sei nicht einzusehen, warum nur Vertragsbetriebe solche Eintragungen über vorgenommene Wartungen vornehmen könnten. Aus dem Kartellrecht folge, dass Freien Werkstätten im gleichen Maße wie Vertragsbetrieben Zugang zu Datenbanken gewährt werden müsse, und dies zu einem angemessenen Preis. Neben der Diskriminierung der Freien sei auch zu bedenken, ob der Fahrzeughalter die ordnungsgemäße Wartung einfach belegen könne, etwa beim Weiterverkauf des gebrauchten Fahrzeugs, so Funke. Würden die notwendigen Ergänzungen in der Datenbank von Daihatsu versäumt, könnte sich mit zunehmender Haltedauer ein vollkommen falsches Bild vom Wartungsbedarf des Fahrzeugs ergeben. (ng)

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