Urteil: Pfeifgeräusche im Luxus-Cabrio sind Mangel

25.08.2009 16:49 Uhr
Der Fahrtwind ist nicht immer des Cabriofahrers bester Freund.
© Foto: Jaguar

Störende Pfeifgeräusche bei einem neuen Cabrio der Luxusklasse berechtigen zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Händler den Defekt nicht beseitigen kann. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 22 O 513/07).

Die Klägerin hatte im Juni 2007 ein Jaguar XKR Cabrio für 98.000 Euro erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie bei dem Verkäufer dreimal jeweils störende Windgeräusche moniert, die bei geschlossenem Verdeck im Geschwindigkeitsbereich von 60 – 130 km/h auftraten. Als diese nicht behoben werden konnten, erklärte die Halterin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Händler argumentierte hingegen, der Pkw entspreche "dem Stand der Serie". Vor dem Landgericht ermittelte ein Sachverständiger eine selbsttätig ausfahrende Stabantenne – die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird – als Quelle für das pfeifende Geräusch. Dies stufte das Gericht mit Blick darauf, dass es sich um einen Wagen der Luxusklasse handelte, als "maßgeblich störend" und damit mangelhaft ein. Eine Umrüstung, die der Hersteller seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 Euro kosten. Angesichts dieser Summe sah der Richter das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten. (rp)

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