Wer ein ehemaliges Mietauto verkauft, darf es nicht als Jahreswagen aus erster Hand mit nur einem Vorbesitzer anpreisen. Das wecke falsche Vorstellungen, hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: I-4 U 101/10) entschieden. Mietfahrzeuge würden von Fahrern mit wechselndem Temperament, Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen benutzt, dies habe Auswirkungen auf die Verschleißteile und den Pflegezustand, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Eine Händlerin hatte im Internet ein Auto mit der Beschreibung "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer" und "1. Hand" angeboten. Es war von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden. (dpa)
Urteil: Mietauto kein "Jahreswagen aus erster Hand"
Nach Ansicht des OLG Hamm ist es irreführend, wenn zusätzlich zur Verwendung des "Jahreswagen"-Begriffs auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt wird, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt wird.
Lotti Becker