Die Farbe eines Autos ist von entscheidender Bedeutung beim Kauf. Das steht nun auch höchstrichterlich fest. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe kann ein Käufer das Auto ablehnen, wenn dessen Farbe anders ist als bestellt. Diese Abweichung stelle im Regelfall einen erheblichen Sachmangel dar und sei eine Pflichtverletzung des Verkäufers, entschieden die Richter am Mittwoch. Die Farbe bestimme schließlich maßgeblich das Erscheinungsbild eines Autos und gehöre beim Kauf zu den wichtigen Kriterien (Az.: VIII ZR 70/07 – Urteil vom 17. Februar 2010) Damit war die Klage eines Baden-Württembergers erfolgreich. Dieser lehnte es ab, rund 55.000 US-Dollar für einen schwarzen Chevrolet Corvette zu zahlen. Der Mann hatte das Auto zwar im Mai 2005 in Florida bei einem Händler bestellt, allerdings in der Farbe "Le Mans Blue Metallic". So stand es auch im Vertrag. Geliefert wurde der Wagen jedoch in Schwarz. Gleichwohl sollte der Mann zahlen. Dagegen wehrte er sich – vorerst erfolgreich. Ob er das Auto trotz der ungeliebten Farbe annehmen muss, wird jetzt das Landgericht Ellwangen klären müssen. Die Richter bekommen den Fall erneut auf den Tisch, weil unklar ist, ob sich Auto-Liebhaber und Händler nachträglich doch noch auf die Lieferung des schwarzen Modells geeinigt hatten. Blau rangiert in puncto Beliebtheit aktuell übrigens im Mittelfeld. Weiterhin gefragt sind Grau- und Silbertöne sowie Schwarz. Die Trendfarben büßen allerdings zunehmend ihren Vorsprung ein. Im vergangenen Jahr legten bei den Neuzulassungen insbesondere Weiß und Rot zu, wie das Deutsche Lackinstitut (DLI) unter Berufung auf Zahlen des Kraftfahrtbundesamts (KBA) jüngst meldete. (dpa/msh)
Urteil: Farbe ist wesentliches Kaufkriterium

Eine Abweichung zur bestellten Farbe stellt im Normalfall einen erheblichen Sachmangel dar, wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschied. Der Kläger hatte eine Corvette in Blau bestellt, geliefert wurde der Sportwagen jedoch in Schwarz.