Urteil : BGH stärkt Bewertungsportalen im Internet den Rücken

23.06.2009 17:49 Uhr
Eine dünnhäutige Lehrerin muss sich weiter schlechte Noten durch ihre Schüler gefallen lassen.
© Foto: ddp / Sascha Schuermann

Insbesondere die Benotung einer beruflichen Tätigkeit muss man sich gefallen lassen. Die Richter betonten aber, dass das Urteil keine grundsätzliche Bedeutung für andere Bewertungsportale im Netz habe.

Der Bundesgerichtshof hat heute mit einem Urteil Bewertungsportalen im Internet den Rücken gestärkt (BGH; Az.: VI ZR 196/08). Anlässlich einer Klage einer Lehrerin gegen Benotungen durch Schüler auf der Internetseite "Spickmich.de" (wir berichteten) entschied das Gericht, dass solche Bewertungen Meinungsäußerungen darstellen, die weder schmähend noch der Form nach beleidigend seien. Nach Abwägung des Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausch andererseits entschieden die Richter zugunsten der Betreiber der Internetseite. Die Bewertung betreffe die berufliche Tätigkeit der Klägerin, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genieße, heißt es in der Urteilsbegründung. Und weiter: "Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist. Die Meinungsfreiheit umfasst grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen." Allerdings betonten die Richter auch, dass eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrechts des Bewerteten und dem Recht auf freie Meinungsäußerung des Bewertenden immer eine Einzelfallentscheidung sei. Im Streitfall "ist im Hinblick auf die geringe Aussagekraft und Eingriffsqualität der Daten und die Zugangsbeschränkungen zum Portal die Datenübermittlung" zulässig, so der BGH abschließend.

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.