Stürzt ein Baum auf einen geparkten Pkw muss der Grundstückseigentümer den Schaden bezahlen, wenn er den Baum zuvor nicht durch einen Fachmann hat ausreichend kontrollieren lassen. Das hat das Landgericht Magdeburg Ende April entschieden (Az.: 9 O 757/10). Der Eigentümer eines Baumes müsse zweimal im Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand die so genannte "Baumschau" durchführen. Dabei werde geprüft, ob der Baum äußerlich krank sei oder Schäden habe.
Die Baumschau müsse durch einen Fachmann durchgeführt werden, der auch erkennen kann, ob der Baum geschädigt ist, betonte das Gericht. Nicht ausreichend sei es, wenn wie im hier entschiedenen Fall, die Baumschau durch einen Nichtfachmann erfolge. Der durch das Gericht bestellte Sachverständige hatte festgestellt, dass die Pappel Vorschädigungen aufwies, die einem Fachmann aufgefallen wären. Der Eigentümer eines Grundstücks in Quedlinburg muss daher dem Besitzer des beschädigten Fahrzeugs über 6.000 Euro überweisen. (ng)
Umgestürzte Pappel: Fehlende Baumschau kann teuer werden
Der Eigentümer eines Quedlinburger Grundstücks ist vom LG Magdeburg zur Zahlung von über 6.000 Euro an einen Pkw-Besitzer verurteilt worden, weil er einen Baum nicht regelmäßig von einem Fachmann überprüfen ließ.