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Prozess: Kein Urteil bei Musterfeststellungsklage gegen Mercedes

12.07.2022 13:36 Uhr | Lesezeit: 3 min
Auspuff
Der Prozess zu Musterfeststellungsklage gegen Mercedes hat begonnen.
© Foto: Daimler

Im Streit zwischen Verbraucherschützern und Mercedes fällt nach dem ersten Termin noch kein Urteil. Ende Januar soll weiter verhandelt werden. Bis dahin geht der Blick zum BGH und EuGH.

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Im Prozess rund um eine Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen den Autohersteller Mercedes-Benz ist nach dem ersten Verhandlungstag kein Urteil gesprochen worden. Nach gut vier Stunden Verhandlung, bei der zunächst viel über Formalitäten und Formulierungen diskutiert wurde, schlug das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Dienstag einen Fortsetzungstermin vor. Demnach soll die Verhandlung im kommenden Jahr am 24. Januar weitergehen.

Zum Auftakt des Prozesses warnte der Vorsitzende Richter des 24. Zivilsenats, Thilo Rebmann, die Anwesenden im Saal 18 des OLG: "Es ist leider nicht immer ganz so einfach." Vieles stecke im Detail. Spätestens danach war klar: Das Verfahren wird wohl kompliziert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Im Kern werfen die Verbraucherschützer dem Autobauer eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und wollen Schadenersatz für betroffene Kunden erstreiten. Bis Ende Juni hatten sich laut Bundesamt für Justiz 2804 Mercedes-Kunden der Klage angeschlossen. Würde den Kundinnen und Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssten sie dieses dann aber selbst durchsetzen.

Höhere Instanzen sollen für mehr Klarheit sorgen

Der Vorsitzende Richter Rebmann machte deutlich, dass das OLG anstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und Bundesgerichtshofs (BGH) rund um den Dieselskandal abwarten wolle. Der Generalanwalt des EuGH hatte Anfang Juni erklärt, dass seiner Ansicht nach Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller hätten.

Der BGH wies im Juli auf die Möglichkeit hin, in einem "Dieselverfahren" im November die Folgen für das deutsche Haftungsrecht zu erörtern, sofern bis dahin eine Entscheidung des EuGH vorliege. Das OLG habe laut Rebmann den nächsten Termin für Ende Januar auch in der Hoffnung angesetzt, dass bis dahin die beiden höheren Instanzen Urteile gefällt haben und damit mehr Klarheit herrsche.

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