-- Anzeige --

Drei- statt Fünftürer: Fahrzeugrückgabe rechtens

25.05.2016 15:03 Uhr
Drei- statt Fünftürer: Fahrzeugrückgabe rechtens
Hat das bestellte Neufahrzeug aufgrund eines Chiffrierkürzels weniger Türen, kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
© Foto: Kzenon/Fotolia

Bekommt ein Käufer ein falsches Auto aufgrund eines ihm unbekannten Chiffrierkürzels geliefert, so kann er unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten.

-- Anzeige --

Zwei Türen zu wenig: Wird einem Käufer aufgrund eines ihm nicht bekannten Chiffrierkürzels ein falsches Fahrzeug geliefert, so ist er daraufhin unter bestimmten Umständen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies geht aus einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor (OLG Schleswig-Holstein 17 U 66/15 vom 12. Februar 2016).

Die Klägerin wollte im Autohaus der Beklagten einen Neuwagen kaufen. Für die Probefahrt wurde ihr ein ihren Angaben entsprechendes Modell zur Verfügung gestellt. Dieses Fahrzeug war mit fünf Türen ausgestattet. Im anschließenden Verkaufsgespräch wurden verschiedenste Details geklärt, über die Anzahl der Türen wurde jedoch nicht mehr gesprochen. Das Bestellformular enthielt ein Chiffrierkürzel, welches der Käuferin unbekannt war. Bei der Abholung wurde ihr ein dreitüriges Fahrzeug übergeben. Die Käuferin reklamierte diesen Umstand sofort, denn sie habe ein fünftüriges Fahrzeug bestellt. Als das Autohaus die Rücknahme verweigerte, erklärte die Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Schleswig-Holsteinische OLG gab der Klägerin nun Recht. Der Senat kassierte die Ansicht der Berufungsinstanz und entschied, dass ein wirksamer Kaufvertrag über ein fünftüriges Fahrzeug zustande gekommen sei. Zur Begründung führten die Richter aus, dass sich aus den Gesamtumständen ergebe, dass die Klägerin ein Fahrzeug mit fünf Türen bestellen wollte. Sie fuhr bislang und auf der Probefahrt ein fünftüriges Fahrzeug, darüber hinaus entspreche es heutzutage dem typischen Käuferverhalten, ein fünftüriges Fahrzeug zu bestellen. Das habe auch die Beklagte als Verkäuferin gewusst, denn nach ihren eigenen Angaben bestellten im Jahr 2014 nur 15 Prozent der Käufer dieses Modells die dreitürige Variante. Weil die Käuferin außerdem die Bedeutung des entsprechenden Kürzels auf dem Bestellformular nicht kannte, könne sich die Beklagte auch nicht auf die Vollständigkeit und Richtigkeit des Bestellformulars berufen. (Gregor Kerschbaumer)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.