DaimlerChrysler hat einen jahrelangen Rechtsstreit um den Markennamen "Picaro" in oberster Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg gewonnen. 1998 hatte DaimlerChrysler beim europäischen Markenamt das Wort "Picaro" für Autos eintragen lassen, teilt "Spiegel Online" mit. Die Erben des spanischen Malers Pablo Picasso legten Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Sie hatten den Namen ihres berühmten Vorfahren an den französischen Autohersteller Citroën vergeben und befürchteten eine Verwechslung der Namen Picasso und "Picaro". Der EuGH urteilte jetzt, dass die beiden Namen sich nicht so sehr ähnelten, dass es zu einer Verwechslung kommen könnte. Da Picasso keinen besonderen Bezug zu Autos habe, sei der Name des Malers als Automarke auch nicht besonders schützenswert. Mit der Entscheidung bestätigte der EuGH ein Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz vom Juni 2004 und folgte damit dem Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer. Dieser hatte laut "Spiegel Online" im September vergangenen Jahres empfohlen, die Klage der Picasso-Erbengemeinschaft abzulehnen. (ab)
DaimlerChrysler gewinnt Rechtsstreit
Neues Modell darf auf den Namen "Picaro" getauft werden