-- Anzeige --

Autoglasschaden: Nachlass in Höhe der Selbstbeteiligung zulässig?

22.10.2012 13:57 Uhr
Autoglas Reparatur Windschutzscheibe
Das OLG Köln hat es einem Autoglaser untersagt, seinem Kunden einen verdeckten Rabatt in Höhe von 150 Euro auf die Reparaturkosten zu geben.
© Foto: Martin Lehmann / Fotolia

Das OLG Köln hat es einem Autoglaser untersagt, seinem Kunden einen verdeckten Rabatt in Höhe von 150 Euro auf die Reparaturkosten zu geben. Es handele sich dabei um einen Betrug zu Lasten des Versicherers.

-- Anzeige --

Ein Autoglasbetrieb darf seinen Kunden nicht einen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung einräumen. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 12. Oktober entschieden (OLG-Az.: 6 U 93/12). Begründung: Die Abrechnungspraxis stelle einen Betrug zu Lasten des Versicherers dar.

Wie das Gericht mitteilte, hatte im konkreten Fall ein Autoglaser Kunden einen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung vergütet. Im Gegenzug mussten diese versprechen, für zwölf Monate einen Werbeaufkleber des Betriebs auf ihrer Windschutzscheibe befestigt zu lassen. Gegenüber dem Kasko-Versicherer rechnete der Autoglaser die (an ihn abgetretenen) Ansprüche aus der Kfz-Kaskoversicherung so ab, als habe der Kunde die Selbstbeteiligung von 150 Euro tatsächlich gezahlt.

Gegen diese Praxis hatte ein Versicherungsunternehmen auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Ersatz der Abmahnkosten geklagt. Es ging von einem wettbewerbswidrigen Verhalten aus, das auch als zumindest versuchter Betrug gewertet werden könne. Der beklagte Betrieb machte dagegen geltend, es sei branchenüblich, den Kunden Preisnachlässe in Höhe der Selbstbeteiligung einzuräumen; zudem sei dem Versicherer kein Schaden entstanden.

Werbung keine gleichwertige Gegenleistung

Dies sah das Landgericht Köln anders und gab der Klage statt. Mit Einschränkungen bestätigte das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil. Zwar liege im Verhältnis zur Versicherung kein unlauterer Wettbewerb vor, da die Parteien nicht um Marktanteile miteinander konkurrierten. Es sei jedoch evident, dass das Anbringen des naturgemäß eher kleinen Werbeaufklebers auf der Windschutzscheibe, dessen Verbleib über zwölf Monate der Autoverglaser nicht einmal kontrollieren könne, keinesfalls als gleichwertige Gegenleistung für eine Zahlung in Höhe von 150 Euro anzusehen sei.

Die vertragliche Konstruktion diene ersichtlich nur dazu, dem Kunden die Selbstbeteiligung vollständig zu erstatten, ohne dies der Versicherung mitzuteilen. Hierdurch werde die Bezahlung der - unter Berücksichtigung des verdeckten Nachlasses - tatsächlich angefallenen Reparaturkosten vollständig der klagenden Versicherung aufgebürdet. (ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


Wolfgang Zeise

23.10.2012 - 09:02 Uhr

Meiner Meinung nach irrt hier das Gericht. Die Kosten für die Versicherung sind hier immer die gleichen. Wenn das Gericht also feststellt, dass kein unlauterer Wettbewerb vorliegt, weil Werkstatt und Versicherung nicht um die gleichen Marktanteile kämpfen, dann kann (muss) es der Versicherung auch egal sein, wenn eine Werkstatt auf die von ihr geleistete Arbeit einen Nachlass einräumt, wenn auch unter bestimmten Bedingungen und zufällig in der Höhe eines zu leistenden Eigenanteils. Oder sind jetzt alle, die sich bei Carglass einen Steinschlag trotz Selbstbeteiligung gratis reparieren lassen potenzielle Betrüger? Wenn Versicherungen sowas anbieten ist es okay, wenn eine Werkstatt das macht ist es Betrug?


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.