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Wohnmobile und Wohnwagen: Prüfpflicht für Gasanlagen

03.06.2025 09:08 Uhr | Lesezeit: 3 min
Gasprüfung
Die gesetzliche Pflicht zur Gasprüfung gilt ab dem 19. Juni 2025 - dann endet die zwölfmonatige Übergangsfrist.
© Foto: TÜV SÜD

Ab dem 19. Juni 2025 wird die G-607-Gasprüfung für Flüssiggasanlagen in allen Campingfahrzeugen Pflicht. TÜV-Experten warnen vor Sicherheitsrisiken alter Anlagen und betonen die Wichtigkeit der regelmäßigen Kontrolle für mehr Sicherheit auf Campingplätzen.

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Ab dem 19. Juni 2025 müssen alle Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauten Flüssiggasanlagen – dazu zählen Wohnmobile, Wohnwagen und Caravans – eine gültige Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 nachweisen. Die Prüfung ist alle zwei Jahre Pflicht und erfolgt unabhängig von der Hauptuntersuchung.

Verwirrung in den letzten Jahren

Die Gasprüfungen bei Wohnmobilen und Wohnwagen sorgten zuletzt für Verwirrung: Im Januar 2020 wurde die Flüssiggasanlagen-Prüfung nach Regelwerk G07 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Bis dahin war sie bei Wohnmobilen, nicht aber bei Wohnwagen Pflicht. 2022 wurde auch diese HU-Pflicht gestrichen. Die Prüfung flüssiggasbetriebener Heizungen blieb weiterhin Teil der HU. Nun ist die Rechtslage durch § 60 StVZO geregelt: Ab 19. Juni 2025 wird eine turnusmäßige, unabhängige Gasprüfung Pflicht.

Was freiwillig war, wird Pflicht

Bisher war die sogenannte G-607-Prüfung nur in bestimmten Fällen verpflichtend: Bei Wohnanhängern (Caravans) war sie freiwillig, bei Wohnmobilen nur dann, wenn die Gasheizung während der Fahrt genutzt wurde. Künftig gilt die Prüfung jedoch für alle Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen – unabhängig davon, ob die Anlage während der Fahrt betrieben wird. Hintergrund ist das hohe Sicherheitsrisiko, das von alten, beschädigten oder unsachgemäß gewarteten Gasanlagen ausgeht. "Flüssiggas im Camper ist zwar praktisch, aber bei defekten Anlagen hochgefährlich", warnt Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband. "Die neue Regelung bringt mehr Klarheit und mehr Sicherheit – für die Fahrzeughalter, ihre Mitreisenden, aber auch für Nachbarn auf dem Campingplatz und Rettungskräfte im Ernstfall."

Was und wo wird geprüft?

Die Prüfung darf ausschließlich von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden – etwa an TÜV-Prüfstellen, in Fachwerkstätten oder durch mobile Prüfdienste. Im Rahmen der Prüfung wird die gesamte Gasanlage auf Dichtheit und Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Dazu gehören:

  • Gasleitungen und Anschlüsse
  • Geräte wie Kocher oder Heizungen
  • Sicherheitsrelevante Bauteile wie Sicherheitsventile, Absperreinrichtungen und Abgasführungen
  • Halterung der Gasflaschen, Lüftungsöffnungen im Gaskasten und elektrische Einrichtungen im Gasraum

Wichtig: Gasschläuche und Regler müssen spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden, auch wenn sie noch funktionieren. „Die Gasprüfung ist eine lebenswichtige Sicherheitsmaßnahme“, betont Schneider. „Wer regelmäßig prüfen lässt, schützt sich selbst – und andere.“

Frist, Pflichten und Bußgeld

Die gesetzliche Pflicht zur Gasprüfung gilt ab dem 19. Juni 2025. Dann endet die zwölfmonatige Übergangsfrist. Entscheidend ist:

  • Wurde vor dem 19. Juni 2024 keine Prüfung nach G 607 durchgeführt, muss bis spätestens zum Stichtag eine Erstprüfung erfolgen.
  • Bereits geprüfte Fahrzeuge sind auf der sicheren Seite, wenn die letzte Prüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
  • Neufahrzeuge müssen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden.
  • Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Fristüberschreitung von 2 bis 4 Monaten wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig, bei 4 bis 8 Monaten 25 Euro und bei mehr als 8 Monaten 60 Euro.

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