Kurzfassung
Allein im Jahr 2019 wurden 3.000 Tonnen illegal gehandelter Fluorkohlenwasserstoffe in der EU nachgewiesen. Das entspricht einem CO2-Äquivalent von 4,7 Millionen Tonnen - so viel wie 3,5 Millionen neue Pkw ausstoßen.
asp: Wo kommen illegale Kältemittel zum Einsatz?
J. Gerstel: Illegal gehandelte Kältemittel können praktisch in allen kälte- und klimatechnischen Branchen zum Einsatz kommen, etwa auch in der Gebäudekühlung oder bei Kälteanlagen im Handel. Der Bedarf für Kfz-Klimaanlagen macht dabei etwa 20 bis 25 Prozent des gesamten Kältemittelbedarfs aus. Allein für Service und Instandsetzung bei Kraftfahrzeugen, also ohne die Erstbefüllung, liegt der Bedarf EU-weit bei etwa 8.000 bis 9.000 Tonnen pro Jahr. Da die Preise für einige Kältemittel zum Teil deutlich gestiegen sind, können gerade kleinere Servicewerkstätten der Versuchung erliegen, auf illegal gehandelte Kältemittel zurückzugreifen - inklusive aller damit verbundenen Risiken.
asp: Von welchen Kältemitteln sprechen wir konkret, wenn es um illegale Importe geht?
J. Gerstel: Dazu muss man kurz den Hintergrund beleuchten: Entscheidend ist die sogenannte EU-F-Gase-Verordnung, die die Verfügbarkeit von F-Gasen wegen ihrer Relevanz für den Treibhauseffekt reduzieren soll. Unter diese Quotenregelung fallen unter anderem teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, die mit HFKW abgekürzt werden - für den Kfz-Bereich ist das weitverbreitetste Kältemittel R134a im Einsatz. Mit der F-Gase-Verordnung werden die Quoten für diese Kältemittel, also die im Markt erlaubte Menge, schrittweise reduziert. Eigentlich - denn ein Nebeneffekt der Quotenregelung sind steigende Preise, die den illegalen Import nach Europa abseits der Quotenregelung begünstigen. Hinter diesem Schmuggel steckt zumeist die organisierte Kriminalität, die mit dem illegalen Handel, etwa von R134a, erhebliche Gewinne einfährt.
asp: Woran erkennt die Werkstatt, ob ein Kältemittel illegal importiert wurde?
J. Gerstel: Ein sicheres Zeichen sind Kältemittel, die in pfandfreien Einwegzylindern, häufig bei den einschlägigen Online-Börsen, angeboten werden. Nicht wieder auffüllbare Behälter, also Einwegzylinder, sind wegen der verbleibenden Restmengen seit 4. Juli 2007 zur Verwendung bei der Wartung, Instandhaltung oder Befüllung in der EU verboten. Bei solchen Angeboten muss man sich also bewusst sein: Das ist illegal gehandelte Ware. Fragen Sie Ihren Händler einfach, ob er Pfand für gekaufte Flaschen erstattet. Wenn er verneint oder es heißt, dass das Pfand schon eingepreist sei, ist das nicht seriös. Es geht hierbei auch um die Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Wer sich unsicher ist, kann sich an die "Action Line" des EFCTC wenden (https://efctc.integrityline.org). Hier können fragwürdige Angebote anonym gemeldet werden, damit die zuständigen Behörden mögliche Vorfälle prüfen können. Darüber hinaus sind auch die Vollzugsbehörden, aufgelistet auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC), fachlich kompetente Anlaufstellen.
asp: Sind diese Importe teilweise verunreinigt oder qualitativ anders?
J. Gerstel: Wir kennen durchaus Beispiele, bei denen gepanschte oder falsch deklarierte Ware verkauft wurde. Das birgt potenzielle Risiken für die einzelne Werkstatt, etwa die Frage, ob die illegal gehandelten Druckbehälter sicher sind, oder auch Fragen nach der Gesundheit der Monteure, etwa beim unbeabsichtigten Austritt verunreinigter Gase. Und natürlich muss sich jede Werkstatt das Haftungsrisiko bewusst machen, wenn illegale, gepanschte Gase in den Klimakreisläufen der Kundenfahrzeuge landen.
asp: Wo werden solche Grauimporte angeboten - in unseriösen Internetshops?
J. Gerstel: Der EFCTC hat dazu eine investigative Studie in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Studie wurde über 200 Meldungen zu illegalen Aktivitäten mit Hunderten von Lieferungen nachgegangen. Eine Erkenntnis war, dass viele Produkte über die bekannten Online-Plattformen wie beispielsweise Ebay oder Willhaben.at angeboten wurden. Allein dadurch konnten im vergangenen Jahr 444 illegale Angebote auf 15 Verkaufsplattformen an die Vollzugsbehörden gemeldet werden.
asp: Wird an den EU-Außengrenzen der Import streng genug kontrolliert?
J. Gerstel: Der Zoll in den Mitgliedsstaaten hat auch jetzt schon alle Hände voll zu tun, etwa mit Drogen-, Waffen- oder Medikamentenschmuggel. Ein Problem beim Schmuggel von Kältemitteln ist zudem die Datenlage. Zwar können Zollbeamte über ein Register nachvollziehen, ob ein Importeur von Kältemitteln registriert ist und wie seine Quotenzuteilung aussieht. Das Register erlaubt es bisher aber nicht, zu kontrollieren, wie viel ein Unternehmen bereits importiert hat, ob es seine Quoten also schon ausgeschöpft hat. Die Strafen für Schmuggler sind Ländersache und unterscheiden sich leider sehr stark. Vor allem in einigen osteuropäischen Ländern sind die Strafen überschaubar. Der EFCTC appelliert daher letztlich auch an die gesamte Wertschöpfungskette: Wenn niemand mehr illegal gehandelte Kältemittel abnimmt, verliert auch der Schwarzmarkt seine Grundlage, und die organisierte Kriminalität verliert ihre Einnahmequelle.
asp: Was kann eine Werkstatt tun, wenn Grauimporte angeboten werden?
J. Gerstel: Der EFCTC hat dafür die erwähnte "Action Line" ins Leben gerufen. Über diese Plattform können möglicherweise illegale Aktivitäten anonym gemeldet werden. Wenn sich der Verdacht erhärtet, werden die entsprechenden Angebote und Händler an die landesspezifischen Vollzugsbehörden gemeldet. Jede Werkstatt kann so den Kampf gegen den illegalen Handel unterstützen. Letztlich hilft es vor allem, auf vertrauenswürdige Lieferanten zu setzen und jede verdächtige Aktivität zu melden. Vom illegalen Handel profitiert vor allem die organisierte Kriminalität - das kann niemand wollen.
Interview: Dietmar Winkler
"Action Line" gegen illegale Importe
Im Jahr 2019 sind weiterhin große Mengen illegal importierter Kältemittel (sogenannte HFKW, Fluorkohlenwasserstoffe) auf den EU-Markt gelangt - trotz verbesserter Kontrollen und intensivierter Strafverfolgung. Die Untersuchungen des Wirtschaftsermittlers Kroll belegen, dass die illegalen Gase über ganz unterschiedliche Wege in die EU gelangen. Im Rahmen einer investigativen Studie, die vom Europäischen Technischen Ausschuss für Fluorkohlenwasserstoffe (EFCTC) in Auftrag gegeben wurde, ging Kroll zwischen März und Dezember 2019 insgesamt 228 Meldungen illegaler Aktivitäten nach. Zahlreiche Produkte wurden dabei über Online-Markplätze wie Ebay, OLX oder MarktPlaats angeboten. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 444 Angebote auf 15 Verkaufsplattformen durch Kroll gemeldet. Insgesamt lieferte Kroll Beweise für mindestens 3.000 Tonnen illegal gehandelter HFKWs. Das entspricht einem CO2-Äquivalent von 4,7 Millionen Tonnen - vergleichbar mit dem jährlichem CO2-Ausstoß von 3,5 Millionen neuer Pkw. Der Europäische Technische Ausschuss für Fluorkohlenwasserstoffe (EFCTC) ist eine Sektorgruppe des Verbands der Europäischen chemischen Industrie (Cefic) und repräsentiert die Unternehmen Arkema, Chemours, Daikin Chemical, Honeywell und Koura.Die EFCTC Action Line für die anonyme Meldung illegaler F-Gas-Produkte und illegalen F-Gas-Handels ist erreichbar unter:https://efctc.integrityline.org/index.php
Korrekte Kennzeichnung
Kältemittelflaschen müssen mit den folgenden Angaben versehen sein:- Pi () Stempel- EN 13322-1: Konformität mit Bau- und Herstellungsnorm- TPED-Zulassung- Herstellungsjahr und -monat- Die Flaschen müssen nach Ablauf von zehn Jahren gewartet und überprüft werden. Das Ende der Nutzungsdauer muss auf der Flasche zu sehen sein.