Rollensatz im Fokus

20.12.2013 12:02 Uhr

Stückprüfung von Bremsprüfständen

Bereits seit dem 1. Oktober 2011 müssen alle neuen Bremsprüfstände, welche für die Durchführung der HU eingesetzt werden, der neuen Bremsprüfstandsrichtlinie entsprechen. Für diese Prüfstände gelten geänderte Vorschriften für die Durchführung der alle zwei Jahre fällig werdenden Stückprüfung, in die AHS-Prüftechnik jetzt Einblick bot.

Wenn der Prüfer des TÜV bei der Hauptuntersuchung die Bremsanlage eine Fahrzeugs prüft, so führt er damit eine hoheitliche Aufgabe aus. Bremsprüfstände, welche für die Hauptuntersuchung eingesetzt werden und nach dem 1. Oktober 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen der neuen Bremsprüfstandsrichtlinie aus dem Jahr 2011 entsprechen. Ältere Bremsprüfstände haben noch einen Bestandsschutz bis zum 31.12.2019, ab dann dürfen Bremsprüfungen im Rahmen der HU nur noch auf Bremsprüfständen durchgeführt werden, welche der Bremsprüfstandsrichtlinie von 2011 entsprechen. Auch die Regeln für die Stückprüfung der Bremsprüfstände sind in dem Regelwerk aus dem Jahr 2011 neu festgelegt.

Seine erste Stückprüfung muss ein Bremsprüfstand bereits nach dem Einbau vor der Inbetriebnahme bestehen. Danach ist eine Wiederholung der Stückprüfung alle zwei Jahre erforderlich oder wenn der Prüfstand zuvor an einem anderen Platz eingebaut wird. Die Stückprüfung dürfen nur ausgebildete Sachkundige durchführen. Am Stammsitz von AHS-Prüftechnik in Delmenhorst werden ständig Schulungen für die Servicemitarbeiter der AHS-Händler durchgeführt. Der Grundkurs dauert drei Tage und schließt mit einem umfangreichen Test ab, dessen Bestehen mit einer Schulungsurkunde dokumentiert wird. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und enthält sowohl die Prüfernummer des Teilnehmers als auch die Angabe, für welches Unternehmen er tätig ist. Nach zwei Jahren ist eine Nachschulung mit erneuter Prüfung erforderlich. Scheidet der Sachkundige aus seinem Unternehmen aus, so erlischt damit seine Berechtigung zur Durchführung von Stückprüfungen. Die Regelungen sind so streng, um Missbrauch einzudämmen. So kann der Sachkundige auch nur dann den erforderlichen ASA-Livestream-Validator erhalten, wenn seine Schulungsurkunde vollumfänglich gültig ist. Um eine Stückprüfung durchführen zu können, benötigt der Sachkundige eine umfangreiche, markenspezifische Spezialausstattung. Kernstück dieser Ausstattung sind ein Kraftmessgerät, um die DMS-Elemente der Prüfstände prüfen und kalibrieren zu können. Außerdem sind ein Fehlerauslesegerät für die AHS-Prüfstände sowie ein hochwertiges Multimeter erforderlich. Dazu kommt der Validator für den asa-Livestream.

Stückprüfung im Detail

Die Stückprüfung an sich beginnt mit einer normalen Bremsprüfung eines Autos. So verschafft sich der Sachkundige einen ersten Eindruck vom Prüfstand, indem er die Funktion des Rollensatzes und der Anzeige beobachtet. Danach fährt er den Wagen aus dem Prüfstand und entfernt die Abdeckbleche des Prüfstandes. Der Prüfstand wird aus Sicherheitsgründen in den manuellen Modus geschaltet, um ein unbeabsichtigtes Anlaufen zu verhindern. Zunächst kommt die Prüfung der Mechanik an die Reihe.Dabei wird der feste Sitz aller Verschraubungen, der Zustand der verbauten Federn, das Spiel der beiden Elektromotoren, das Kettenspiel, der Zustand der Lager und der Prüf- und Tastrollen geprüft. Als Nächstes folgt der Test der Sicherheitseinrichtungen. Dazu zählen die Endschalter auf beiden Seiten des Prüfstandes. Die korrekte Funktion wird über das Display signalisiert oder bei einfacheren Ausführungen über das AHS-Fehlerauslesegerät. Die Endschalter müssen so eingestellt sein, dass sie bereits beim Eindrücken der korrekt justierten Tastrollen um einen Zentimeter schalten.

Im nächsten Schritt wird die Elektronik des Prüfstandes durchgemessen. An einigen Prüfpunkten müssen vorgegebene Spannungen und Frequenzen eingehalten werden. Beim Zeigertest wird verglichen, ob die Analoganzeige und die Anzeige eines angeschlossenen PC präzise übereinstimmen. Eventuell ist ein Zeigerabgleich erforderlich.

In einem weiteren Schritt erfolgt die Kalibrierung des Mess-Systems. Dazu wird das Eichgestänge über dem Rollensatz montiert. Ein hochpräzises Messmodul wird nun zwischen Eichgestänge und einen definierten Messpunkt (Eichpunkt) eines der beiden Mess-Systeme (DMS) des Prüfstandes eingehängt. Die beiden Messeinrichtungen werden so quasi in Reihe montiert. Mit einer Kurbel am Eichgestänge lassen sich nun unterschiedlich große Kräfte einleiten, die beide DMS-Elemente übereinstimmend erfassen müssen. Bei einer Kraft von 4 kN wird, falls erforderlich, eingestellt. Gemäß der neuen Bremsprüfstandsrichtlinie von 2011 muss auch die maximale Kraft kalibriert werden. Der komplette Vorgang wird anschließend für das DMS-Element der anderen Prüfstandsseite wiederholt.

asa-Livestream prüfen

Anschließend prüft der Sachverständige mit Hilfe seines personalisierten Validators, ob der Prüfstand die asa-Livestream-Daten bereitstellt. Diese Daten sind für die Bremsprüfung im Rahmen der HU ab dem Jahr 2015 für den Prüfer erforderlich. Geprüft wird die Schnittstelle mit einer speziellen Software, welche sämtliche Parameter testet und eine Grafik der übertragenen Beispieldaten liefert. Zum Abschluss montiert der Sachverständige wieder alle demontierten Abdeckungen, führt zur Kontrolle eine Bremsprüfung durch, füllt das Protokoll aus und klebt die nummerierte Prüfplakette auf, die zwei Jahre gültig bleibt. Bernd Reich

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