Neue Regelungen um die Scheinwerfereinstellung
Am 1. Januar 2015 tritt die HU Scheinwerfer-Prüfrichtlinie in Kraft und definiert die Anforderungen an den Prüfplatz. Die künftige Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräte-Richtlinie (SEP) bringt strengere Vorgaben für die Optik und Mechanik der Scheinwerfereinstellgeräte. Experten halten die digitale SEP den analogen für deutlich überlegen.
Die korrekte Scheinwerfereinstellung ist ein wichtiges Sicherheitskriterium im Straßenverkehr. Die zunehmende Verbreitung neuer Lichtassistenzsysteme und Scheinwerfertechnologien haben die Anforderungen an das korrekte Prüfen und Einstellen der Scheinwerfer stark erhöht. Die einschlägigen Vorschriften waren jedoch stark veraltet und entsprachen bei Weitem nicht dem Stand der moderner Lichttechnik.
Neue Richtlinien für Platz und Gerät
Um die Lücke zwischen dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben zu schließen, hat eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die „Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO“ (HU Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) überarbeitet. Sie wurde im Verkehrsblatt 5/2014 veröffentlicht. „Die neue Richtlinie beschreibt im Wesentlichen ein System zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer. Dieses System besteht aus der Aufstellfläche für das Fahrzeug und jener für das Scheinwerfereinstellgerät“, erklärt Frank Beaujean, Leiter des ASA-Fachbereichs Prüfstände. Die Richtlinie tritt am 1.1.2015 für neue Systeme in Kraft. Ab dem 1.1.2017 gilt sie für alle Systeme, die für die Scheinwerferprüfung im Rahmen der HU eingesetzt werden.
In der neuen HU Scheinwerfer-Prüfrichtlinie sind die Mindestabmessungen, die Neigung und die Unebenheit der Aufstellflächen exakt definiert. Prüfstellen müssen künftig einen festen und markierten Prüfplatz ausweisen, der den Anforderungen der Richtlinie entspricht.
Alle zwei Jahre eine Stückprüfung
Im Sinne einer höheren Genauigkeit und Reproduzierbarkeit sieht die neue Richtlinie außerdem vor, dass das System nach der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen an den Aufstellflächen von einem Sachkundigen überprüft werden muss. Außerdem ist spätestens alle 24 Monate eine Stückprüfung vorgeschrieben. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden, um das System weiter nutzen zu können.
„Um teure Baumaßnahmen zu umgehen, empfehlen wir Kfz-Werkstätten den Einsatz einstellbarer Schienensysteme für das Scheinwerfereinstellgerät und das Verwenden von bodenebenen Fahrflächenbühnen als Aufstellfläche für das Fahrzeug. Alternativ können auch einstellbare Rampensysteme verwendet werden“, sagt der Fachbereichsleiter.
Künftige SEP-Richtlinie
Der Zustand und die Qualität des Scheinwerfereinstell- und Prüfgerätes (SEP) ist ein weiterer entscheidender Faktor für eine korrekte Scheinwerfereinstellung. „Um sicherzustellen, dass die bei der HU verwendeten SEP die erforderlichen Kriterien erfüllen, wird die derzeit gültige SEP-Richtlinie aus dem Jahr 1981 grundlegend überarbeitet“, gibt Frank Beaujean bekannt. Seinen Worten zufolge lag der Fokus bei der Bauartzulassung bisher hauptsächlich auf der optischen Abbildung des Scheinwerfer-Lichtkegels. „Die neue SEP-Richtlinie sieht vor, die Vorgaben an die optische Abbildung zu erhöhen. Beispielsweise soll künftig auch die chromatische Aberration beurteilt werden, damit das Ermitteln der Hell-Dunkel-Grenze nicht mehr durch Unschärfen aufgrund einer unterschiedlichen Lichtbrechung beeinträchtigt wird“, sagt der Prüfgeräte-Experte.
Zudem soll auch die mechanische Stabilität des SEP künftig berücksichtigt werden. Denn: „Das beste optische System ist wertlos, wenn die Position des Lichtsammelkastens nicht korrekt ist oder nicht in der vorgesehenen Lage verbleibt“, meint der Fachbereichsleiter. Der Entwurf der neuen SEP-Richtlinie beinhaltet auch das Prüfen des Bogenlaufs der SEP-Fahrwerke. Es sei vorgesehen, dass die Zulassung künftig nur mit Laufschienen erfolgt. Soll das Gerät ohne Laufschienen betrieben werden, darf der Bogenlauf enge Toleranzwerte nicht übersteigen. Außerdem berücksichtigt der SEP-Richtlinienentwurf auch digitale SEP. Diese waren in der bisherigen Richtlinie nicht enthalten.
Laut Frank Beaujean gibt es im Richtlinienentwurf auch noch offene Punkte, die bis jetzt noch nicht abschließend gelöst sind. Hierzu zählt beispielsweise eine Schnittstelle zwischen SEP und dem HU-Adapter und wie der Blau- oder Rotsaum im Bereich der Hell-Dunkel-Grenze zu bewerten ist.
Konsequenzen für Werkstätten
Kfz-Werkstätten müssen sich aufgrund der neuen Richtlinien auf einige Änderungen und Investitionen einstellen. So muss der Scheinwerferprüfplatz bis zum 1.1.2017 gemäß den Vorgaben der HU Scheinwerfer-Prüfrichtlinie aufbereitet werden. Frank Beaujean verweist in diesem Zusammenhang auf die vorher genannten Lösungen. Ein neues SEP muss seinen Worten zufolge jetzt noch nicht beschafft werden. Bei den meisten derzeit im Markt befindlichen Geräten der mittleren Preisklasse werden die optischen Anforderungen erfüllt. Steht die Neuanschaffung eines SEP an, empfiehlt er, besonders auf die Stabilität und Präzision der mechanischen Ausführung zu achten.
Da die künftige SEP-Richtlinie sowohl analoge als auch digitale Geräte berücksichtigt, kann sich der Werkstattbetreiber frei entscheiden, mit welcher Gerätebauart er arbeiten will. Laut Frank Beaujean gibt es allerdings viele Argumente, die für den Einsatz digitaler SEP sprechen. So haben sie beispielsweise Vorteile bei der Einstellung des Einstellmaßes und bei der Verarbeitung vielseitiger Lichtquellen für das Abblendlicht. Zudem bieten sie eine höhere Objektivität und Wiederholbarkeit.
Digitale SEP bieten Vorteile
Auch Zusatzfunktionen wie zum Beispiel das Prüfen von LED-Ausfällen und die Adaption an die Prüfumgebung sprechen laut Frank Beaujean für digitale SEP. Ferner vermeiden sie die Blendung der Mitarbeiter bei den Prüfarbeiten und gestatten die Dokumentation der Prüfergebnisse. Nicht zuletzt lassen sich digitale SEP einfach per Softwareupdate an die Anforderungen für das Prüfen und Einstellen künftiger Lichtsysteme anpassen. Damit stellen sie eine zukunftssichere und empfehlenswerte Investition dar.
asa/re