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Mehr Sicherheit

24.10.2014 12:02 Uhr

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Zukünftige Entwicklung der Hauptuntersuchung

Schon Jahren hat sich die EU die Steigerung der Verkehrssicherheit auf die Fahnen geschrieben. Im Mai hat die EU dazu drei Richtlinien verabschiedet, welche den Weg der Weiterentwicklung der Hauptuntersuchung in den europäischen Mitgliedsstaaten vorzeichnen. Antonio Multari von MAHA gab kürzlich einen Ausblick auf die HU der Zukunft.

Für die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen sind viele Faktoren ausschlaggebend. Einer davon ist der technische Zustand der Fahrzeuge. Die Einführung einer regelmäßigen Hauptuntersuchung in der Türkei hat vor einigen Jahren gezeigt, dass durch die Verbesserung des technischen Fahrzeugzustands eine Reduzierung der Verkehrstoten möglich ist. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten auf Baisis von 2010 bis zum Jahr 2020 zu halbieren. Mit drei im Mai dieses Jahres beschlossenen Richtlinien zur regelmäßigen technischen Überprüfung der Fahrzeuge (PTI) will man zu diesem Ziel beitragen. Diese Richtlinien verstehen sich als Mindeststandards.

National strengere Standards

Die Mitgliedsstaaten der EU haben die Möglichkeit diese Standards zum Beispiel durch strengere Prüfkriterien bei der HU zu übertreffen. In der Richtlinie 2014/45/EU sind die Vorgaben für die technische Überprüfung aufgeführt. Gegenüber dem jetzigen Stand sollen zusätzliche Fahrzeugkategorien unter die Prüfpflicht fallen und zum Beispiel ab 01.06.2018 Unterwegskontrollen für Nutzfahrzeuge verstärkt werden. Vorgesehen ist, dass ab dem 01.01.2022 generell Zwei-und Dreirad-Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3(Kategorien L3e, L4e L5e und L7e) geprüft werden müssen. Unter eine generelle Prüfpflicht fallen Traktoren (Kategorie T5) mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h, sofern sie nicht überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Eine Neuheit ist die Einführung von Mindeststandards für Prüfeinrichtungen, deren Wartung und Kalibrierung. Manche hierzulande als Selbstverständlichkeit empfundene Punkte haben ebenfalls Eingang in die Richtlinie gefunden. So müssen die Prüfer über eine fachliche Qualifikation verfügen und eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.

Überwachung der Prüfstellen

Von zentraler Stelle sollen die Prüfstellen und Prüfer auf die Einhaltung der für sie geltenden Vorschriften regelmäßig überprüft werden. Europäischer Standard soll es ab 01.06.2021 auch werden, dass die Prüfstellen sämtliche Prüfergebnisse elektronisch an eine zuständige staatliche Behörde senden. Von der EU-Kommission angedacht ist zudem eine elektronische Plattform für den Austausch fahrzeugbezogner Informationen. Die EU will außerdem die Prüfung von Sicherheitssystemen wie ABS und ESP generell vorschreiben. Dabei soll, wie in Deutschland ab 2015 geplant, das Auslesen über die Diagnoseschnittstelle eines Fahrzeugs erfolgen. Auch Punkte wie die Prüfung der Scheinwerfereinstellung, der Sicherheitsgurte und der Airbags kommen einem aus Deutschland bekannt vor und sollen nun europaweit Anwendung finden. Für die Abgasuntersuchung als Teil der Hauptuntersuchung soll gemäß der neuen EU-Richtlinie für Automobile bis einschließlich Abgasnorm Euro 5 grundsätzlich eine Endrohrprüfung durchgeführt werden. Wird von den EU-Mitgliedsstaaten eine Gleichwertigkeit nachgewiesen, so kann auch eine OBD-Prüfung erfolgen. Automobile ab Abgasnorm Euro 6 können entweder per OBD- oder Endrohrprüfung geprüft werden.

Die Richtlinie 2014/45/EU regelt auch die Harmonisierung des Mangelbaums. Alle aufgelisteten Mängel sind je nach Schwere in drei Gruppen eingestuft. Damit kommt man dem Ziel einer einheitlichen Hauptuntersuchung mit der zwischenstaatlichen Anerkennung ein Stück näher. Den Mitgliedsstaaten der EU wurden drei Jahre zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht eingeräumt. Spätestens in vier Jahren, ab 20. Mai 2018, muss die Richtlinie damit europaweit zur Anwendung kommen. An diesem Stichtag wird die aktuell geltende Richtlinie 2009/40/EG aufgehoben.

Unterwegskontrollen für Lkw

Gemeinsam mit der Richtlinie 2014/45/EU, der so genannten PTI-Richtlinie, hat die EU-Kommission die Richtlinie für Zulassungsdokumente (2014/46/EU) sowie die Richtlinie für technische Unterwegskontrollen bei Nutzfahrzeugen (2014/47/EU) veröffentlicht. Mit der Richtlinie für Zulassungsdokumente sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten die Zulassung eines Fahrzeugs für den Straßenverkehr auszusetzen, wenn von dem Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und um den Informationsaustausch zwischen den Behörden der EU-Staaten zu erleichtern, sollen die fahrzeugbezogenen Daten in elektronischer Form abgespeichert werden. Mit der Einführung von technischen Unterwegskontrollen soll die Sicherheit des Schwerlastverkehrs gesteigert werden. Dazu werden die Mitgliedsstaaten gemäß der neuen Richtlinie 2014/47/EU verpflichtet, anhand eines Risiko-Profils, bei Verdacht auf Verstöße oder nach dem Zufallsprinzip fünf Prozent des Nfz-Fahrzeugbestandes pro Jahr einer Unterwegskontrolle zu unterziehen.

Stoff für Diskussionen

Vieles von dem, was in Sachen Hauptuntersuchung nun zum Standard in der EU werden soll, ist in Deutschland bereits realisiert. Doch enthalten die neuen EU-Richtlinien auch eine Reihe neuer Aspekte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zweifellos dürfte der ein odere andere Punkt noch für Diskussionen sorgen. Man kann gespannt sein, wie der deutsche Gesetzgeber die Richtlinien aus Brüssel in die Tat umsetzt. Bernd Reich

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