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E-Mobilität fördern lassen

19.03.2021 11:00 Uhr
E-Mobilität fördern lassen

Bei der Anschaffung eines förderungswürdigen Elektroautos oder eines Plug-in-Hybridfahrzeugs ist die Doppelförderung wieder möglich. Das bedeutet, dass man den staatlichen Umweltbonus mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren kann.

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Wer Geld vom Staat haben will, muss es sich in aller Regel erkämpfen, indem er sich durch endlos komplizierte Bedingungen kämpft. Der Anspruch wird gerne noch erhöht, indem die Bedingungen plötzlich geändert und natürlich möglichst uneinheitlich gestaltet werden.

Genauso ist es auch mit der Förderung von Elektromobilität. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Fördertöpfe, die zunächst kombiniert werden konnten, dann wieder nicht und aktuell wieder doch, aber nur zum Teil. Wie ist hier nun der aktuelle Stand der Dinge?

Aktuell kann beim Bund eine "Innovationsprämie" beantragt werden für Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, und Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Beim Leasing ist die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst ( siehe Tabellen).

Nachdem im Sommer zunächst die Doppelförderung durch die Kombination der Innovationsprämie mit anderen Förderprogrammen plötzlich untersagt worden war, gibt es zwischenzeitlich eine Reihe von Verwaltungsvereinbarungen, durch die diese Doppelförderung mit einigen Förderprogrammen wieder möglich ist. Bei Redaktionsschluss waren das:

- Sofortprogramm Saubere Luft - BMU

- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil - BMU

- Förderrichtlinie Elektromobilität - BMVI

- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 - BMVI

- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)

- Wirtschaftsnahe Elektromobilität - Welmo (Land Berlin)

- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)

Aber Achtung: Diese Liste kann sich schnell ändern, deshalb ist im Einzelfall eine Nachfrage beim regionalen Förderträger unbedingt erforderlich.

Liste förderfähiger Fahrzeuge

Der Antrag auf Innovationsprämie kann ausschließlich online beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden über www.bafa.de/umweltbonus. Auf der Website findet sich auch eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge. Außerdem ist das gesamte Prozedere der Antragstellung dort recht umfassend erklärt.

Dabei gilt: Per Post eingeschickte oder unvollständige Anträge werden vom Bafa nicht bearbeitet. Das heißt, neben dem Antrag müssen bei gekauften Pkw zwingend folgende Unterlagen enthalten sein: Die Rechnung und eine Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt).

Bei Gebrauchtfahrzeugen muss außerdem vorgelegt werden: ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder einer Neufahrzeugrechnung. Und eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum Erwerbszeitpunkt. Die Erklärung ist über das Formular "Nachweispaket von Gebrauchtwagen" durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu bestätigen. Das Formular kann ebenfalls auf der Bafa-Website heruntergeladen werden.

Leasing- und Gebrauchtwagen

Bei geleasten Fahrzeugen sind folgende Unterlagen erforderlich: Der Leasingvertrag, verbindliche Bestellung, Kalkulation der Leasingrate und die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt). Bei Gebrauchtfahrzeugen außerdem, wie oben beschrieben, der Nachweis über den Listenpreis sowie die Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum Erwerbszeitpunkt.

Aufs Timing achten

Förderfähig sind derzeit folgende Fahrzeuge:

- reine Batterie-Elektrofahrzeuge

- von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride)

- Brennstoffzellen-Fahrzeuge

- Fahrzeuge, die keine lokalen CO2 -Emmissionen aufweisen

- Fahrzeuge mit höchstens 50 g CO2/km

Achtung: Eine Antragstellung ist grundsätzlich nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Nach vollständiger Antragstellung und positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid erstellt und gleichzeitig die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das im Antragsformular angegebene Konto veranlasst.

Wie die Erfahrung gezeigt hat, sind die Autohäuser häufig überfordert damit, Hilfestellung bei den Förderprogrammen zu geben. Ein guter Steuerberater ist in den meisten Fällen der bessere Ansprechpartner. Natürlich kann auch versucht werden, Hilfe über das Bafa zu bekommen. Dort gibt es sogar eine Hotline.

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