In der Motorwelt 5/2000 berichtete der ADAC Folgendes: Die Allianz, unter den Versicherern Vorkämpfer für die zeitwertgerechte Reparatur, ließ einen Autofahrer abblitzen, der sein Fahrzeug mit Altteilen reparieren lassen wollte. Das Fahrzeug hatte einen Wiederbeschaffungswert von 3.800 Mark, die zeitwertgerechte Reparatur hätte 4893,65 Mark gekostet. Dies liegt innerhalb der 130-prozentigen Ausnahmeregelung beim Haftpflichtschaden. Diese Rechnung wollte die Allianz nicht mitmachen. Sie kalkulierte auf Basis einer Neuteile-Reparatur und setzte die Kosten mit 5762,47 Mark an - dann hätte die Versicherung nur die 3.800 Mark ersetzen müssen. Das Amtsgericht Hagen entschied anders: Solange die Sicherheit nicht gefährdet ist, kann ein 14 Jahre altes Auto zeitwertgerecht repariert werden. Diese Meldung ist eine Kooperation von autoservicepraxis.de und dem Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (http://www.gva.de)
Zeitwertgerechte Reparatur: Allianz unterliegt vor Gericht
Auch ein 14 Jahre altes Auto kann zeitwertgerecht repariert werden