In einem Gespräch mit dem Südwestrundfunk (SWR) hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die wichtigsten Fragen zu der ab 2013 geltenden neuen Rundfunkgebührenordnung klären können. Das hat der Verband vergangene Woche seinen Mitgliedern mitgeteilt. Demnach sind Dienst-, Miet-, Werkstattersatz- und Vorführwagen, sowie Abschlepp- und Pannendienstwagen (Klassen M, N und G) beitragspflichtig. Für sie wird jeweils ein Drittel des Monatsbeitrags fällig, aktuell also 5,99 Euro.
Keiner Beitragspflicht unterliegen Tageszulassungen und händlereigene Zulassungen mit einer Gesamtfahrleistung von weniger als 200 km. Zudem ist pro Betriebsstätte ein Fahrzeug beitragsfrei. Bei der Bestimmung der Anzahl der Betriebsstätten gilt laut ZDK: "Betreibt ein Kfz-Unternehmen mehrere Firmen bzw. Gesellschaften auf ein und demselben Grundstück (z.B. Kfz-Werkstatt und Lackiererei) innerhalb einer Gebäudeeinheit, so liegt eine einheitliche Betriebsstätte vor und es fällt nur ein Rundfunkbeitrag an."
Nach Klärung der offenen Fragen können dem ZDK zufolge Erfassungsbögen, die Kfz-Betriebe von der GEZ oder den Landesrundfunkanstalten per Post erhalten haben, nun ausgefüllt zurückgesendet werden. Einzutragen ist dort der durchschnittliche Bestand an gebührenpflichtigen Fahrzeugen. Änderungen können jährlich angezeigt werden. Dies gilt auch für die Mitarbeiterzahl, die nur einmal im Jahr durchschnittlich angegeben werden muss. Neue Erfassungsbögen können auch unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen zur neuen Beitragsstaffelung und einen Gebührenrechner. Ausfüllhilfen gibt auch der ZDK in seinem Mitgliederbereich im Internet. (ng)
ZDK: Offene Fragen zur Rundfunkgebühr geklärt
In einem Gespräch mit dem zuständigen SWR ist laut Verband die Beitragspflicht für Fahrzeuge und die Ermittlung der Betriebsstättenanzahl erörtert worden.
Christoph