Winterreifenurteil: "Weitreichende Konsequenzen" befürchtet

16.07.2010 10:54 Uhr
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Den Reifenherstellern ist es bislang nicht gelungen das 'Schneeflockensymbol' einer jederzeit nachprüfbaren Grundlage zuzuführen, kritisiert der BRV.
© Foto: ddp-Archiv, Sascha Schuermann

Der Verband der Reifenhändler sieht nicht nur handwerkliche Fehler des Gesetzgebers belegt, sondern liest aus dem Beschluss des OLG Oldenburg auch einen Rüffel für die Reifenhersteller heraus.

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) befürchtet durch den kürzlich ergangenen Beschluss des OLG Oldenburg zur Nutzung von Sommerreifen im Winter "weitreichende Konsequenzen für unsere Branche". Dies erklärte der geschäftsführende Vorsitzende Peter Hülzer in einem Rundschreiben an die Mitglieder. "Das Urteil reiht sich in die lange Liste der Gerichtsentscheidungen ein, mittels derer handwerkliche Fehler des Gesetzgebers bei der Formulierung von Gesetzen und Verordnungen korrigiert werden mussten", heißt es in der Mitteilung. Am 9. Juli hatten die Oldenburger Richter entschieden, dass ein gegen einen Autofahrer verhängtes Bußgeld wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung nicht rechtmäßig ist (wir berichteten). Im konkreten Fall war der Autofahrer im November 2008 auf eisglatter Fahrbahn mit Sommerreifen ins Rutschen geraten und in das Schaufenster eines Geschäftes geschlittert. Grund für die Entscheidung des OLG (Az. 2 SsRs 220/09): Die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung sei nicht eindeutig genug formuliert und damit verfassungswidrig. Für den Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen" anzusehen seien. Laut BRV konnte das OLG ohne Vorlage an das Bundesverfassungsgericht selber über die Verfassungsmäßigkeit der Norm entscheiden, weil es sich dabei um kein formelles Gesetz handelt, sondern um eine so genannte Rechtsverordnung. Neben einem Vorwurf an die Politik liest der BRV aus der schriftlichen Begründung auch einen Rüffel für die Reifenhersteller heraus. Denn das Gericht habe betont, dass eine M+S-Kennzeichnung "keine gesicherte Aussage zur tatsächlichen Wintertauglichkeit" darstelle, weil es keiner Prüfung und Kontrolle unterliege. Es räche sich nun, dass es die Reifenhersteller "bis zur Stunde nicht vermocht haben, durch Initiativen gegenüber dem Gesetzgeber die Begriffe 'M+S' bzw. 'Schneeflockensymbol' einer jederzeit nachprüfbaren Grundlage zuzuführen", schließt Hülzer sein Schreiben. Auch der Landesverband Berlin-Brandenburg im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe forderte die Reifenhersteller auf, die Begriffe "M+S" sowie "Schneeflocke" fachlich zweifelsfrei darzulegen. In einer Mitteilung vom Freitag war auch ein Appell an die Bundesregierung enthalten, noch vor dem Winter 2010/11 klare Regelungen zu schaffen. (ng)

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