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Verfahren vereinfacht

18.05.2012 12:02 Uhr

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AU-Gebühren-Neuordnung

Zum Juli 2012 tritt eine Neuordnung der Prüfgebühren für die Abgasuntersuchung in Kraft. Dabei hat der Gesetzgeber den bestehenden Gebührenrahmen erhalten, die Zahl der Prüfungsarten aber deutlich verringert.

Bereits am 16. Dezember 2011 hatte der Bundesrat (Bundesrats-Drucksache 709/2011) per Beschluss festgelegt, dass die für die Technischen Prüfstellen verbindlichen Prüfgebühren für die Abgasuntersuchung ab Juli 2012 neu zu fassen sind. „Momentan gilt für die AU an OBD-Fahrzeugen mit Ottomotor, die als Begleitprüfung zur HU durchgeführt wird, an den Technischen Prüfstellen eine gesetzliche Höchstgrenze von 15,30 Euro brutto“, erklärt Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstellen Bayern bei TÜV SÜD Mobilität in München. Ein Preis, der viele Werkstätten an den Rand der Verzweiflung bringt, denn gemessen am Aufwand, der mit der Abgasprüfung durch die erforderliche technische Ausstattung, Investitionen in regelmäßige Mitarbeiterschulungen und das Vorhalten eines Qualitätssicherungssystems verbunden ist, hat sich die Abgasuntersuchung immer mehr zum Zuschussgeschäft entwickelt. Besonders seit die Zahl der Pkw mit Ottomotor und OBD-System mit Erstzulassung nach dem 1. Januar 2006 steigt, ist die AU für manchen Betrieb zur lästigen Pflicht geworden. „Wir haben gerade bei kleineren Betrieben auf dem Land erlebt, dass manche Unternehmer mittlerweile darauf verzichten, sich ein neues AU-Gerät, wie es Leitfaden vier vorschreibt, anzuschaffen.“

Die GebOSt gibt den Rahmen vor

Mit der Anpassung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) dürfte diese Entwicklung zum Stillstand kommen. „Der Gesetzgeber hat keine neuen Gebühren eingeführt, sondern den vorhandenen Gebührenrahmen neu ausgerichtet.“ Gibt es bislang beispielsweise sieben unterschiedliche Arten von Prüfungen mit entsprechenden Gebühren (Ottomotoren mit/ohne Kat und ohne Lambdaregelung, Ottomotoren mit Lambdaregelung, Ottomotoren mit OBD-System, Dieselmotoren ohne OBD-System, Dieselmotoren mit OBD-System, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen ohne OBD-System und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen mit OBD-System) in der GebOSt, werden es ab Juli nur noch zwei sein. „Künftig wird nur noch zwischen Abgasuntersuchung ohne und Abgasuntersuchung mit Endrohrmessung unterschieden. Zudem entfällt die Unterscheidung zwischen Otto- und Dieselmotor“, so Wolz.

Als Gebührenhöchstgrenze für die Abgasuntersuchung werden in der neuen GebOSt für AU ohne Endrohrmessung 55,20 und für Messungen mit Endrohrmessung 98 Euro zzgl. Mehrwertsteuer als Höchstgrenze vom Gesetzgeber definiert. Diese Gebührensätze galten bislang schon als Obergrenze für die Abgasuntersuchung an Dieselfahrzeugen mit bzw. ohne OBD-System.

Preise sind genehmigungspflichtig

Erfolgt die Abgasuntersuchung als Begleitprüfung im Rahmen einer HU, so darf der Gebührensatz für die Abgasuntersuchung nicht zu 100, sondern nur zu 85 Prozent berechnet werden. „Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bestimmte Tätigkeiten bei der AU auch im Rahmen der HU anfallen und den Prüfaufwand zumindest partiell reduzieren“, erklärt Jürgen Wolz. Aktuell darf eine HU-begleitende Abgasuntersuchung nur zu 70 Prozent des gesetzlich festgelegten Gebührensatzes berechnet werden. Bei einer Maximalgebühr von 18,40 Euro netto für OBD-Fahrzeuge mit Ottomotor, bei denen keine Endrohrmessung erforderlich wird, dürfen also maximal 12,88 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) berechnet werden.

Wo sich künftig die Preise nach der neuen GebOSt einpendeln werden, darüber kann Jürgen Wolz aktuell nur spekulieren. „Als Technische Prüfstelle müssen wir unsere Gebührenfestsetzung von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigen lassen. Wir werden sicher nicht die nach der Gebührenordnung möglichen Höchstgrenzen ausreizen. Aber im Sinne einer Kostendeckung und einer dauerhaften Qualitätssicherung bei der Abgasuntersuchung ist auf jeden Fall eine höhere Gebühr erforderlich.“

Jürgen Wolz geht davon aus, dass sich der Preis für die AU an den Technischen Prüfstellen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden, zwischen 25 und 30 Euro für die Abgasmessung an OBD-Fahrzeugen ohne Endrohrmessung und zwischen 30 und 40 Euro für Abgasuntersuchung mit Abgasmessung am Endrohr bewegen wird.

„Werkstätten und andere Prüforganisationen sind jedoch, anders als die Technischen Prüfstellen, frei in ihrer Kalkulation und können ihre Preise frei gestalten. Erfahrungsgemäß orientieren sie sich aber an den Preisen der Technischen Prüfstellen.“ Damit sind sie nach Einschätzung von Jürgen Wolz gut beraten. Zumal die Vergangenheit gezeigt habe, dass Dumpingpreise für eine hochwertige Abgasuntersuchung weder als Marketinginstrument für Autohäuser und Werkstätten taugen, noch dazu geführt haben, das Vertrauen der Verbraucher in diese Untersuchung zu stärken.

OBD-System auf dem Prüfstand

Mit Neuordnung der Gebühren hat der Gesetzgeber die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) außerdem mit der Durchführung einer Feldstudie beauftragt. Die soll herausfinden, wie zuverlässig die fahrzeugintegrierten On-Board-Diagnosesysteme wirklich arbeiten. „Weil wiederholt Fälle aufgetreten sind, bei denen Fahrzeuge, die nach OBD-System als i.O. bewertet wurden, bei anschließender Abgasmessung am Endrohr außerhalb der zulässigen Abgasgrenzwerte lagen, möchte der Gesetzgeber durch eine Feldstudie Klarheit über die Wirksamkeit der OBD-Systeme erreichen“, erklärt Jürgen Wolz. Auslöser für die jetzt anstehende Feldstudie, in deren Rahmen bis zu 2.000 Fahrzeuge nach fehlerfreier OBD einer zusätzlichen Abgasmessung am Endrohr unterzogen werden, waren auch eigene Untersuchungen des Umweltbundesamtes. Dort hatte man an unterschiedlichen Fahrzeugen abgasrelevante Fehler simuliert, die von den OBD-Systemen nicht erkannt wurden, bei Abgasmessungen am Endrohr aber sofort auffielen. „Um hier eine ausreichend große Datenbasis zu haben, soll die BASt bis zum Juli 2013 eine Feldstudie unter realen Bedingungen durchführen. Auf Basis dieser Ergebnisse wird man dann über die Einführung einer obligatorischen Endrohrmessung entscheiden“, erklärt Jürgen Wolz abschließend.

Frank Schlieben

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