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Verbrauchs-Kennzeichnung: Abzocke mit Händler-Abmahnungen?

15.11.2004 11:34 Uhr
verbrauch abmahnung

Anwältin fordert 400 Euro für unvollständige Internet-Inserate / Automeister-Systemzentrale: Verdacht auf unzulässige Serienabmahnung

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Erstaunt und zornig blickte in den vergangenen Tagen manch Autohändler auf ein Schreiben in seinem Faxeingang. Die Rechtsanwältin Dagmar Klopsch-Güntner, Ilvesheim, mahnt offenbar mehrere Betriebe wegen der fehlenden Kennzeichnung von CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch bei Neufahrzeug-Inseraten im Internet-Automarkt Mobile.de ab. "Sie haben mit dieser Anzeige gegen die Energieverbrauchs-Kennzeichnungs-Verordnung verstoßen", heißt in einem entsprechenden Schriftstück, das AUTO SERVICE PRAXIS Online vorliegt. Auftraggeber ist der tschechische Autohändler Weisko s.r.o. in Milevskó. Im Auftrag ihres Mandaten fordert Klopsch-Güntner zur Zahlung von 392,66 Euro und zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung auf. Die Automeister-Systemzentrale ist sehr skeptisch, ob es sich hierbei um eine juristisch einwandfreie Vorgehensweise handelt. Da sich im Händler-Forum von Mobile.de bereits mehrere Betriebe mit dem Vorfall beschäftigen, liege der Verdacht nahe, dass es sich um eine nicht zulässige Serienabmahnung handeln könnte. "Um sich darüber Klarheit zu verschaffen empfehlen wir allen betroffenen Händlern, sich an ihre jeweilige Industrie- und Handelskammer zu wenden und den Fall zu melden", regt Handelsexperte Mitja Bartsch von Automeister an. Für endgültige Rechtssicherheit sei das Einschalten eines Anwalts ratsam. Wichtig sei ferner, die in der Abmahnung genannten Fristen einzuhalten. Die IHK Hannover hat in diesem Zusammenhang ein Merkblatt veröffentlicht, wie Unternehmer mit Abmahnungen generell umgehen sollten. Das Dokument ist rechts in der Downloadbox abrufbar. Wichtig in dem konkreten Fall ist ferner folgender Hinweis der IHK Hannover: "Werbeschriften und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien, die vor dem 1.11.2004 erstellt wurden und die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht in der erforderlichen Form enthalten, können noch bis Ende Januar 2005 verwendet werden. Bei Missachtung der Kennzeichnungspflichten drohen Bußgeldverfahren. Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind nicht ausgeschlossen." Trotz der Übergangsfrist sollten Händler das Problem nicht auf die lange Bank schieben. Juristischen Scherereien sind ansonsten Tür und Tor geöffnet. Wir haben zum Thema Pkw-Verbraucherinformationen diverse Tipps veröffentlicht. Rechts in der Box "Zum Thema" sind alle entsprechenden Nachrichten der jüngsten Zeit aufgelistet. (pg)

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