Eine lebhafte Diskussion ist am Freitag auf einem ADAC-Rechtsforum um die Frage entbrannt, ob die aus dem Verbrauchsgüterkauf bekannte Beweislastumkehr (§ 476 BGB, s. Link unten in der Box) auch auf Reparaturaufträge ausgeweitet werden sollte. Die für das Thema Verbraucherschutz zuständige Juristin des Clubs, Silvia Schattenkirchner, machte dazu einen bereits sehr konkreten Vorschlag: Demnach würde eine verkürzte Frist – Schattenkirchner sprach von vier Wochen – , innerhalb der bei Auftreten des gleichen Mangels der Werkstatt die Beweislast für die Fehlerlosigkeit ihrer Arbeit aufgebürdet würde, den Verbraucherschutz stärken. Auch Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking aus Bergisch Gladbach bließ in das gleiche Horn wie der ADAC: "Nur mit Hilfe der Beweislastumkehr lassen sich die Fälle der 'Kaputtreparatur' und der unzulänglichen Teilreparatur angemessen lösen", betonte er. In einer zeitgleich mit der Veranstaltung in München veröffentlichten Mitteilung forderte der Club daher Regeln, "um die derzeit sehr einseitig zugunsten der Werkstatt wirkende Beweislage zu verbessern." Der als Vertreter des Kfz-Gewerbes geladene ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert zeigte sich sehr verwundert über diese Analyse. Bei Betrachtung der Rechtsprechung und der Statistik könne er keine Benachteiligung des Verbrauchers erkennen. Im Vergleich zu den Reparaturaufträgen gebe es eine sehr geringe Anzahl von Streitfällen vor den Kfz-Schiedsstellen (im Jahre 2007 knapp 11.000 bei 73 Millionen Reparaturaufträgen; der ADAC sprach dagegen von bis zu 1.000 Beschwerdeanrufen der Mitglieder pro Tag). Auch die Kundenzufriedenheitswerte im aktuellen DAT-Report hätten erneut sehr gute Noten hervorgebracht. Angesichts des enormen Wettbewerbsdrucks könnten sich die Betriebe unzufriedene Kunden auch gar nicht leisten. Drohende Preissteigerung Dilchert warnte davor, dass die Ausweitung einer Beweislastumkehr zwangsläufig eine Steigerung der Stundenverrechnungssätze nach sich ziehen würde. Zudem hätte die Erfahrung im GW-Geschäft gezeigt, dass das Angebot im Niedrigpreissegment schlagartig abgenommen habe. Prominente Unterstützung zum Streitpunkt Beweislastumkehr erhielt Dilchert vom Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht der Uni München, Prof. Stephan Lorenz. Er zweifelte zum einen die Umsetzbarkeit analog zum Kaufvertragsrecht an, zum anderen warnte er vor einer "Vollkaskomentalität". Es gebe nun mal "schicksalhafte Verläufe", für die keiner zur Rechenschaft gezogen werden könne. Lorenz' Fazit zur Gesetzeslage: "An Verbraucherschutz fehlt es nicht." (ng) Wie ist Ihre Meinung zu der ADAC-Idee? Klicken Sie direkt unter dem Text auf das Feld "Kommentar abgeben".
Verbraucherschutz: ADAC bringt Beweislastumkehr für Reparaturen ins Spiel
Der Automobilclub sieht bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Werkstätten den Verbraucher im Nachteil und stellte deshalb auf einem Rechtsforum in München die Ausweitung der Beweislastumkehr auf Reparaturdienstleistungen zur Diskussion - sehr zum Missfallen des ZDK-Vertreters.
Heinz Reitzel