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Urteil: Umweltzone in Hannover rechtmäßig

22.04.2009 18:27 Uhr
Umweltzone Feinstaubplakette
Die Wirksamkeit von Umweltzonen wird vielerorts angezweifelt
© Foto: Nigel Treblin/ddp

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Landgericht Hannover hat die dortige Umweltzone für rechtmäßig erklärt. Die Wirksamkeit der Zonen bleibt dennoch umstritten, die Kläger wollen in Berufung gehen. Die Stadt Berlin hat kürzlich eine positive einjährige Bilanz gezogen.

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Die in rund 30 deutschen Städten zur Verbesserung der Luftqualität etablierten Umweltzonen haben eine erste gerichtliche Überprüfung bestanden. Das Verwaltungsgericht in Hannover erklärte die dortige Umweltzone am Dienstag in einem Grundsatzverfahren für rechtmäßig und wies Klagen dagegen ab. Die Umweltzonen seien geeignet, die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung spürbar zu verringern, hieß es in der Urteilsbegründung. Kläger vor dem Gericht in Hannover waren eine Frau, die mit ihrem alten Pkw nicht mehr in die City fahren darf sowie ein Handwerksbetrieb aus dem Umland, der mit seinen Lieferwagen seine Kunden im Stadtzentrum nicht mehr erreichen kann. Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung für die auch in den übrigen Städten umstrittenen Umweltzonen. Der Nutzen der Umweltzonen war im Vergleich zum bürokratischen Aufwand vielerorts in Zweifel gezogen worden. "Über ein Jahr nach Einführung der Umweltzone in Hannover zeigt sich: Umweltzonen sind untaugliche Mittel zur Verbesserung der Luftqualität und nichts als Symbolpolitik", erklärte beispielsweise der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) jüngst. Der Politiker berief sich auf ein Gutachten des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim, wonach sich für Feinstaub zwar Hinweise auf Minderungseffekte ergäben, die jedoch im Rahmen der Messunsicherheiten lägen und verglichen mit dem Jahr 2007 nicht zu einer Verbesserung der Luftschadstoffbelastung im Jahr 2008 geführt hätten. Auch die Hannoveraner Richter stellten fest, dass die mit der Plakettenregelung eingeführten Fahrbeschränkungen die Feinstaubbelastung kaum beeinflussten. Ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit der Umweltzone sei aber vor allem ihr Einfluss auf die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid, das insbesondere vom Autoverkehr stammt. Die Kläger kündigten an in Berufung zu gehen.

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