-- Anzeige --

Urteil: Händler muss Frist zur Mängel-Beseitigung eingeräumt werden

17.01.2005 17:33 Uhr

Erst wenn die Nachbesserung verweigert wird, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage

-- Anzeige --

Mängel an einem Gebrauchtwagen rechtfertigen erst dann den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Verkäufer eine Beseitigung der Mängel abgelehnt hat. Das berichtete die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az.: 7 U 30/04). Demnach müsse der Käufer dem Verkäufer eine "angemessene Frist" zur Nachbesserung lassen. Erst wenn die Nachbesserung verweigert wird oder fehlschlägt, komme ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage. Die OLG-Richter wiesen mit ihrem Urteil die Klage eines Autokäufers gegen einen Kfz-Händler ab. Der Kläger hatte geltend gemacht, das von ihm gekaufte Fahrzeug weise verschiedene Mängel auf. So habe ein Sachverständiger u.a. mangelhafte Reifen, ein defektes Auspuffrohr und milchige Scheinwerfer festgestellt. Der Kläger hatte den Händler zwar schriftlich auf die Mängel hingewiesen, ihm aber keine Gelegenheit zur Beseitigung gegeben. Daher werteten die Richter den Rücktritt vom Kaufvertrag als übereilt und damit unzulässig. (rp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.