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Umfrage: Garantieanbieter reagieren gelassen auf BGH-Spruch

16.10.2009 20:47 Uhr
Laut BGH-Entscheidung ist es dem Käufer in vielen Fällen nicht zuzumuten, den Wagen in der Werkstatt des Verkäufers inspizieren zu lassen.

Nicht alle Garantiegeber fühlen sich von der BGH-Entscheidung betroffen, aber alle warten gespannt auf den genauen Wortlaut des Urteils, um den Einfluss auf ihre Vertragskonstruktion abschließend beurteilen zu können.

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Die Garantieanbieter reagieren bislang gelassen auf den jüngsten Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Gebrauchtwagengarantien. Der Großteil der von uns befragten Unternehmen will zuerst die Details sowie die Auswirkungen der Entscheidung auf die Vertragskonstruktionen prüfen. "Wir werden uns die Urteildetails nun umgehend besorgen und dann entsprechend analysieren", teilte etwa Real Garant auf Anfrage mit. Der BGH hatte am Mittwoch entschieden, dass eine GW-Garantie zwar an regelmäßige Inspektionen geknüpft werden dürfe, der Kunde aber nicht verpflichtet werden könne, diese Inspektionen im Hause des Garantiegebers durchführen zu lassen (wir berichteten). Nicht alle Garantiegeber fühlen sich jedoch davon betroffen. Die Car-Garantie ließ verlauten: "Wir haben solche Klauseln nicht in den Verträgen. Nach unseren Bedingungen kann der Garantienehmer die Wartungen beim Garantiegeber oder aber europaweit in einer Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lassen." Fraglich ist nach diesem Urteil, ob die GW-Garantie als Marketinginstrument weiter funktioniert. "Mit einer Änderung, welche die GW-Garantie weiterhin als Instrument zur Werkstattauslastung einsetzbar macht, könnten sich die Versicherer richtig schwer tun. (...) Ganz pauschal könnte es aber sein, dass die Garantieversicherung als Kundenbindungsinstrument nicht taugt", erklärte Multipart-Chef Waldemar Dixa. Gegenteilig äußerte sich Klaus Herzog, Leitung Recht/Garantie bei Car-Garantie: "Wir sehen das Urteil unkritisch in Bezug auf die Kundenbindung. Unsere Statistiken zeigen, dass 85 Prozent der Gebrauchtwagenkäufer Reparaturen beim Garantiegeber durchführen lassen. Zudem gewährt die Gebrauchtwagengarantie mehr Leistungen, als die Sachmängelhaftung zusagt. Und dieses Argument zieht weiterhin." Auch Tissen Kruck-Geschäftsführer Jörn Kruck glaubt, dass die GW-Garantie nach wie vor sehr gut einsetzbar sei als Instrument zur Kundenbindung und damit auch zur Werkstattauslastung. "Wir sehen keinen Anlass für eine Änderung der GW-Garantie im Allgemeinen." (sen/se) Wie die Garantieanbieter im einzelnen die BGH-Entscheidung beurteilen, lesen Sie auf den folgenden Seiten.

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