Die EU-weite Angleichung des Kaufrechts ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Für den privaten Kunden ist sie von Vorteil, da sie Gebrauchtwagen nicht länger vom Gewährleistungsrecht ausschließt. Für den GW-Handel kann sie unter Umständen zu Problemen führen. Die TÜV Nord Straßenverkehr GmbH bietet aus diesem Grund den TÜV Nord GebrauchtwagenCheck und die TÜV Nord Garantie an. Im Rahmen des TÜV NORD GebrauchtwagenChecks wird das Fahrzeug begutachtet und auf seine Funktionen getestet. Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Händler erhält einen Nachweis über die Gebrauchstüchtigkeit des Fahrzeugs. Die TÜV NORD Garantie geht über die Feststellung der Gebrauchsfähigkeit hinaus. Sie übernimmt das Mängelrisiko am Fahrzeug für den Gewährleistungszeitraum, wenn gewünscht auch länger. Tritt in diesem Zeitraum eine Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs ein und fallen Reparaturkosten an, werden diese vollständig im Rahmen der TÜV NORD Garantie getragen. Der Händler wird so vor dem Risiko aus seiner Nachbesserungspflicht befreit. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist die technische Prüfung des Fahrzeugs. Der Händler soll zwischen drei Garantie-Paketen wählen können. Je nach gewünschtem Umfang werden Mängel am Motor, Getriebe und Achsantrieb oder zusätzlich an acht weiteren Baugruppen abgedeckt. Angeboten werden diese Dienstleistungen für alle Gebrauchtwagen an, die nicht älter als zwölf Jahre sind und nicht mehr als 200.000 Kilometer Laufleistung aufweisen.
TÜV Nord bietet GW-Check und Garantie an
Händler sollen so von der Nachbesserungspflicht befreit werden