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TÜV NORD

23.06.2008 12:02 Uhr

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TÜV NORD

Ausbildungs-Turbo

Gemeinsam mit dem Verband türkischer Unternehmer und Industrieller in Europa (ATiAD) setzt sich der TÜV NORD für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze ein. Auf der AMI in Leipzig präsentierten beide Organisationen den Ausbildungs-T.U.R.B.O. NRW, wonach 90 zusätzliche Ausbildungsstellen in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden sollen. Zusätzlich zu den bereits zugesagten Ausbildungsplätzen, wie Jochen May vom TÜV NORD betont. Das Besondere an dieser Initiative liegt in der Konzentration auf die Automobilbranche und der Einbeziehung von Unternehmen mit so genanntem Migrationshintergrund. Diese Servicebetriebe bilden häufig nicht aus, weil sie vor den Anforderungen zurückschrecken. "Hier gibt es noch ein großes, bislang ungenutztes Potenzial zu erschließen", sagt Professor Recep Keskin, der Präsident des ATiAD. Das Projekt umfasst die gezielte Ansprache von Betrieben durch TÜV NORD, ATiAD und Niederlassungen sowie Händlerverbände der unterstützenden Automobilhersteller und Systemwerkstätten.

TÜV Rheinland

Betriebssicherheitscheck

Um Unfälle zu vermeiden, sollten elektrische Einrichtungen in Servicebetrieben regelmäßig geprüft werden. Der TÜV Rheinland führt diesen Check gemäß der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 in regelmäßigen Abständen durch. Die Prüfung ersetzt die frühere berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3. "Wichtig für den Unternehmer ist, dass die TRBS 1201 Gesetzescharakter hat und so neue Kontrollinstanzen, sprich Behörden wie das Gewerbeaufsichtsamt, hinzukommen", erläutert Ansbert Rodeck, Fachverantwortlicher für die Prüfung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bei der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH. "Sonst bleibt aber für das Autohaus alles beim Alten", ergänzt er.

Stationäre Anlagen, etwa Hebebühnen oder Schaltschränke, müssen nach wie vor alle vier Jahre auf ihre elektrische Sicherheit gecheckt werden. Für ortsveränderliche Geräte oder die verschiedenen Werkzeuge, vom Winkelschleifer bis zur Kaffeemaschine im Pausenraum, sind jährliche Prüfintervalle gesetzlich vorgeschrieben.

Ansprechpartner:

TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH

Autohaus- und Fuhrpark-Services

Ansbert Rodeck

ansbert.rodeck@de.tuv.com

Tel. 02 21/8 06-25 65

Mobil 01 72/2 54 95 26

TÜV Termine im Juli und August 2008

TÜV SÜD

Datenschutz

Angesichts der weitreichenden Verbreitung von EDV-Systemen gewinnt das Thema Datenschutz in Werkstätten an Bedeutung. Doch nur wenige wissen, was das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert und wie man Haftungsrisiken vermeidet. Zu eher technischen gesellen sich zunehmend juristische Probleme, die den Umgang mit der EDV beeinflussen. Die Vielfalt der relevanten Rechts-vorschriften und Paragrafen ist für den Laien kaum noch nachzuvollziehen. Abhilfe kann der "Betriebliche Datenschutzbeauftragte" (BDSB) schaffen, dessen Bestellung ohnehin für viele Betriebe gesetzlich verpflichtend ist. Viele Unternehmer scheuen jedoch die Kosten für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung des eigenen Personals, dem im Tagesgeschäft oftmals auch noch die Zeit für derartige Sonderaufgaben fehlt. Tipps und Hilfe gibt es beim TÜV SÜD.

Ansprechpartner:

Detlef Walker, Tel. 0 23 61/3 06 96-90

E-Mail: detlef.walker@tuev-sued.de

Praxistipp

Warnwestenpflicht

Pünktlich zur einsetzenden Sommerreisewelle führt Frankreich zum 1. Juli die Warnwestenpflicht ein und folgt damit dem Beispiel der meisten anderen europäischen Staaten. Autofahrern, die nach dem 1. Juli ohne Warnweste kontrolliert werden, droht ein Bußgeld. Da unser westliches Nachbarland ein beliebtes Reiseziel ist, sollten Servicebetriebe ihre Kunden vor der Ferienzeit auf diese Neuerungen hinweisen. Die Warnweste gehört ab nächstem Monat in zwölf europäischen Ländern zur Standard-Sicherheitsausrüstung für Pkw. So unterschiedlich die Regelungen der einzelnen Länder sind, so breit gefächert ist auch die Höhe der drohenden Bußgelder. Sie reicht derzeit von 14 Euro in Österreich bis zu 1.375 Euro in Belgien. Ungeachtet aller Pflichten, drohenden Bußgelder und rechtlichen Ausprägungen in den einzelnen Ländern, empfiehlt TÜV SÜD allen Autofahrern aus Sicherheitsgründen im eigenen Interesse eine Warnweste genau so selbstverständlich im Fahrzeug zu haben wie den Verbandskasten. Die Warnwesten sind in den meisten TÜV SÜD Service-Centern erhältlich.

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