Die drohende Erhöhung der Erbschaftssteuer sollte Unternehmer auch vor dem Hintergrund der langfristigen Festigung des Betriebes veranlassen, mit Hilfe ihres Steuerberaters über entsprechende Steuersparmodelle nachzudenken. Dazu kann die Übertragung von Immobilien auf die Kinder mit gleichzeitigem Nießbrauch zu Gunsten des Unternehmers gehören. So erhalten die Kinder die Immobilie, während eventuelle Mieteinnahmen nach wie vor den Eltern zustehen. Betriebsinhaber, die über derartige Steuervarianten nachdenken, sollten ihren Steuerberater bitten, dabei auch das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (AZ: II R 10/ 05) zu berücksichtigen. So kann es hier zu einer stärkeren steuerlichen Belastung kommen, wenn den begünstigten Personen im Rahmen weiterer Schenkungen zusätzliche Vermögensgegenstände übertragen werden. (mv)
Tipp: Vorsicht bei Eigentumsübertragung
BFH-Urteil kann zu stärkerer steuerlicher Belastung führen