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Streit um Straßenverkehrsordnung: Keine Einigung erzielt

20.08.2020 13:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Streit um Straßenverkehrsordnung: Keine Einigung erzielt
Noch gibt es keine Einigung im Streit um die Straßenverkehrsordnung.
© Foto: Gerhard Seybert/stock.adobe.com

Im Streit um Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs haben Bund und Länder keine Einigung erzielt. Eine Lösung wird nun bis zum 18. September angestrebt.

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Bund und Länder haben im festgefahrenen Streit über die neue Straßenverkehrsordnung wie erwartet keine Einigung erzielt. Das Bundesverkehrsministerium sprach sich am Donnerstag nach einer Schaltkonferenz auf Ebene der Staatssekretäre von Bund und Ländern erneut für eine zügige Lösung aus, damit Klarheit für die Verkehrsteilnehmer herrscht.

Bund und Länder hätten unter anderem über die Frage der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten bei einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts diskutiert, so das Bundesverkehrsministerium.

Nur eine verhältnismäßige und damit rechtssichere Regelung bei Fahrverboten sei im Sinne der Autofahrer, der Behörden und der Gerichte, so Verkehrsstaatssekretärin Tamara Zieschang. "Das "scharfe Schwert" eines Fahrverbotes soll - so steht es im Straßenverkehrsgesetz - nur bei grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten angewendet werden."

Wegen eines Formfehlers waren neue Bußgeldregeln außer Vollzug gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härtere Strafen bei zu schnellem Fahren. Umstritten ist nun, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll, das wollen die Grünen - oder ob auch die härteren Strafen für Raser abgemildert werden sollen. Das wollen vor allem unionsgeführte Länder sowie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an.

Lösung bis 18. September angestrebt

Eine Lösung wird bis zur nächsten Sitzung des Bundesrats am 18. September angestrebt. Bei dem Streit geht es um Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs, die unter anderem einen Monat Fahrverbot bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vorsehen. Innerorts reichen demnach 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um bereits bei einem einmaligen Verstoß einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Der Kompromissvorschlag des Bundes sieht vor, die Geschwindigkeitsgrenzen beizubehalten - die Sanktionen aber zu entschärfen. (dpa)

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KOMMENTARE


Ralf Gneuß

20.08.2020 - 17:28 Uhr

In der jetzt zur Diskussion stehenden Variante müssen auch Lösungen gegenüber Radfahrern gefunden werden. - Bei vorhandenem Radweg ist dieser auch zu nutzen! - Mindestabstand beim Vorbeifahren an parkenden/stehenden Kraftfahrzeugen 1,5 m! - verstärkte Kontrollen auf verkehrstaugliche Ausrüstung (Licht, Klingel, Bremsen usw.) - Versicherungspflicht für Fahrräder und zugehöriges Versicherungskennzeichen - wirkungsvolle Ahndung bei begangenen Verstößen gegen die StVO


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