Im langjährigen Streit mit Eurotax-Glass's um die Verwendung von Reparaturdaten hat die Audacon AG nach eigenem Bekunden einen Sieg errungen. So endete eines von inzwischen drei anhängigen Verfahren laut einer Unternehmensmitteilung vom vergangenen Donnerstag mit einem Freispruch für die Audacon-Führungsmannschaft. Das Ehepaar Rita und Rolf Wührl, sowie Ralf Pelkmann seien vor dem Amtsgericht Bad Mergentheim von dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Ellwangen entlastet worden, sie hätten sich als ehemalige Angestellte der im Jahre 2000 von Eurotax übernommenen TDI GmbH unerlaubterweise technische Informationen ihres ehemaligen Arbeitgebers beschafft und beim Aufbau der Datenbank der 2004 gegründeten Audacon AG genutzt (Az.: 14 Js 7847/04). Die Dauerfehde ist damit aber noch nicht beendet. So ist vor dem Landgericht Ellwangen ein zivilrechtliches Verfahren anhängig, bei dem die Eurotax-Tochter TDI Schadensersatz einfordert. Hier könnte es im Frühjahr 2010 eine Fortsetzung geben, falls es nicht aufgrund des aktuellen Urteils vorher zu einem Vergleich der beiden Kontrahenten kommt. Denn Audacon-CEO Rolf Wührl, der pikanterweise 1993 die ihn jetzt verklagende Firma TDI selbst gegründet hat, zeigte sich gegenüber asp-Online sehr zuversichtlich, dass auch dieses Verfahren nun in seinem Sinne enden wird. "Der Sachverständige, der in Bad Mergentheim zu dem Ergebnis kam, dass ein Datendiebstahl nicht festgestellbar sei, wird auch in Ellwangen aussagen", sagte Wührl. Im übrigen habe selbst der ehemalige Geschäftsführer der TDI GmbH im Rahmen seiner Vernehmung erklärt, er könne sich selbst nicht vorstellen, worin wohl ein besonderes Geschäftsgeheimnis in der Tätigkeit oder im Datenbestand der Eurotax-Tochterunternehmung hätte liegen sollen. Im Raum steht aber noch das dritte Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart. Hier hatte die Audacon AG gegen Eurotax geklagt, war allerdings im Februar 2008 mit einem Antrag gescheitert, der dem Wettbewerber die Behauptung untersagen sollte, dass Audacon Daten kopiert habe (wir berichteten). Damals habe der Richter davon gesprochen, dass diese Behauptung "nachweislich wahr" sei, räumte Wührl ein. Wegen eines Formfehlers seien damals allerdings von Audacon vorgelegte Gegengutachten ignoriert worden. Diese Nicht-Berücksichtigung versuche man derzeit vor dem Bundesgerichtshof zu revidieren, erklärte er.
Streit um Daten: Freispruch für Audacon-Führung
Vor dem Amtsgericht Bad Mergentheim sind drei Verantwortliche von dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Ellwangen entlastet worden, sie hätten sich technische Informationen ihres ehemaligen Arbeitgebers beschafft und beim Aufbau der eigenen Datenbank genutzt.