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Statistisches Bundesamt: Insolvenzzahlen weiterhin auf unnatürlich niedrigem Niveau

12.05.2021 07:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Corona-Krise; Corona-Pandemie; Wirtschaftskrise; Konjunktur; Lockdown; Insolvenz; Geschlossen
Die Zahl der Insolvenzen ist im Februar weiterhin niedrig. Doch die Experten erwarten in den kommenden Monaten einen Anstieg.
© Foto: Markus Bormann / stock.adobe.com

Die in der Corona-Krise ausgesetzte Insolvenzpflicht für Unternehmen hält die Zahl der Firmenpleiten nach wie vor niedrig. Das dürfte sich mit dem Auslaufen der Sonderregeln aber bald ändern.

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Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist dank weitreichender Ausnahmeregelungen auch im Februar vergleichsweise gering geblieben. 1.195 Fälle erfassten die Amtsgerichte in dem Monat und damit 21,8 Prozent weniger als vor Jahresfrist, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte. Zumeist waren Baugewerbe (194 Fälle; Feb. 2020: 226) und Handel (191 Fälle; Feb. 2020: 255) betroffen, außerdem stark das Gastgewerbe (117 Fälle; Feb. 2020: 167).

Von den insgesamt 191 Insolvenzen bei Handels-Unternehmen entfielen elf auf Autohäuser, zwölf auf Kraftwagen-Reparaturbetriebe und zwei auf den Teilehandel. In der Kraftrad-Branche mussten insgesamt drei Betriebe den Gang in die Insolvenz antreten. Damit ist die Zahl der Insolvenzen in der Auto-, bzw. der Zweiradbranche deutlich stärker rückläufig als im Bundestrend: Im Februar 2020 gingen noch 23 Autohäuser (Rückgang: 52,2 Prozent), 20 Reparaturbetriebe (Rückgang: 40,0 Prozent), sechs Teilehändler (Rückgang: 66,7 Prozent) und fünf Kraftrad-Betriebe (Rückgang: 40,0 Prozent) pleite. Insgesamt waren von den Pleiten 174 Mitarbeiter betroffen, die allesamt in Autohäusern beschäftigt waren.

Ausnahmen von der Insolvenzpflicht laufen sukzessive aus

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Um eine Pleitewelle in der Corona-Krise zu verhindern, hatte der Staat diese Pflicht zum Insolvenzantrag zeitweise ausgesetzt.

Zahlungsunfähige Unternehmen müssen seit Oktober 2020 wieder Insolvenz beantragen. Für überschuldete Firmen war diese Pflicht noch bis Ende Dezember ausgesetzt. Bei Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warten, gilt im Falle einer Schieflage die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich.

Experten erwarten Anstieg der Insolvenz-Zahlen

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegele sich somit noch nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider, bekräftigten die Wiesbadener Statistiker frühere Einschätzungen. Viele Experten gehen davon aus, dass die Zahl der Firmenpleiten im Laufe des Jahres steigen wird.

Entsprechende Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken, bis sich zum Jahresende im November (+5 Prozent) und Dezember (+18 Prozent) eine Trendumkehr abzeichnete. Im Jahr 2021 setzte sich der Anstieg mit Ausnahme des Januars (-5 Prozent) fort. Im Februar 2021 (+30 Prozent) und März (+37 Prozent) stieg die Zahl jeweils deutlich gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Diese Entwicklung setzte sich im April nicht fort. So sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im Vergleich zum März um 17 Prozent. Im April lagen die Zahlen allerdings weiterhin über denen des Vorjahresmonats (+10 Prozent).

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